Gewaltschutz: Neuer Gesetzentwurf erleichtert Trennung aus gemeinsamem Mietvertrag

BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf gegen häusliche Gewalt: einfacher Mietvertragsausstieg, Schutz auch für Kinder, Fußfessel ab 1.7.2027. Stellungnahmen bis 30.10.2026.

Von Herold Politik2 Min. Lesezeit

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen weiteren Gesetzentwurf zum Schutz bei häuslicher Gewalt veröffentlicht. Vorgesehen sind Erleichterungen für Betroffene, die mit dem Täter eine Wohnung gemietet haben, sowie ein erweiterter Schutz für weitere Personen im Haushalt.

Aus gemeinsamen Mietverträgen leichter lösen

Betroffene von Gewalt sollen sich nach dem Entwurf einfacher aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können. Ein neuer Anspruch im Gewaltschutzgesetz soll gelten, wenn eine Person Opfer einer Gewalttat geworden ist. Auf die Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer soll es nicht ankommen. Der Anspruch soll auch dann bestehen können, wenn keine körperliche Gewalt vorgefallen ist, aber mit ihr gedroht wurde.

Der Anspruch auf Mitwirkung an der Kündigung des Mietverhältnisses soll innerhalb von sechs Monaten nach der Gewalttat oder Drohung geltend gemacht werden können. Außerdem sollen Betroffene nicht auf finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis sitzen bleiben, die nach ihrem Auszug entstanden sind. Das betrifft sowohl Mietzahlungen als auch Verpflichtungen wegen Beschädigung der Mietwohnung.

Schutz auch für Kinder und pflegebedürftige Angehörige

Der Entwurf sieht zudem vor, weitere Personen in den Schutz durch das Gewaltschutzgesetz einzubeziehen. Gemeint sind insbesondere Kinder und pflegebedürftige Angehörige, die im selben Haushalt wie das Opfer leben und von diesem betreut und unterstützt werden. Familiengerichte sollen für diese abhängigen Personen die gleichen Schutzmaßnahmen anordnen können wie für die gewaltbetroffene Person selbst. Ein eigenständiger Antrag soll dafür nicht nötig sein.

Zu den Schutzmaßnahmen gehören nach Angaben des Entwurfs Kontakt- und Näherungsverbote. In Hochrisikofällen soll ab dem 1. Juli 2027 auch die Anordnung einer elektronischen Fußfessel möglich sein.

Stellungnahmen bis 30. Oktober 2026 möglich

Der Gesetzentwurf wurde am 5. Oktober 2026 an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 30. Oktober 2026 Stellung nehmen. Die Stellungnahmen sollen ebenfalls auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht werden.

Das Ministerium kündigt zudem weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen an.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Leserinnen und Leser in ganz Deutschland, transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

Einfache Sprache