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Gewaltschutz: Neuer Gesetzentwurf erleichtert Trennung aus gemeinsamem Mietvertrag
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht.
Der Entwurf soll den Schutz bei häuslicher Gewalt verbessern.
Erleichterungen bei gemeinsamen Mietverträgen
Der Entwurf soll Betroffenen Erleichterungen geben.
Die Betroffenen sollen mit dem Täter eine Wohnung gemietet haben.
Betroffene sollen sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag lösen können.
Der Entwurf soll das für Situationen mit Gewalt regeln.
Der Entwurf soll einen neuen Anspruch im Gewaltschutzgesetz schaffen.
Dieser Anspruch soll gelten, wenn eine Person Opfer einer Gewalttat wird.
Auf die Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer soll es nicht ankommen.
Der Anspruch soll auch ohne körperliche Gewalt bestehen können.
Voraussetzung soll sein, dass der Täter mit Gewalt gedroht hat.
Der Anspruch auf Mitwirkung an der Kündigung des Mietverhältnisses soll zeitlich begrenzt sein.
Betroffene sollen ihn innerhalb von sechs Monaten geltend machen können.
Der Zeitraum soll nach der Gewalttat oder Drohung beginnen.
Der Entwurf soll finanzielle Folgen nach dem Auszug begrenzen.
Betroffene sollen nicht auf Mietpflichten sitzen bleiben.
Diese Pflichten sollen nach dem Auszug entstanden sein.
Das soll Mietzahlungen betreffen.
Das soll auch Verpflichtungen wegen Beschädigung der Mietwohnung betreffen.
Schutz für Kinder und pflegebedürftige Angehörige
Der Entwurf soll weitere Personen in den Schutz einbeziehen.
Das Gewaltschutzgesetz soll dadurch breiter gelten.
Gemeint sind insbesondere Kinder im selben Haushalt.
Gemeint sind auch pflegebedürftige Angehörige im selben Haushalt.
Diese Personen sollen vom Opfer betreut und unterstützt werden.
Familiengerichte sollen Schutzmaßnahmen anordnen können.
Die Maßnahmen sollen sich auch auf die abhängigen Personen beziehen.
Die Maßnahmen sollen denen für die gewaltbetroffene Person entsprechen.
Für diese abhängigen Personen soll kein eigenständiger Antrag nötig sein.
Kontakt- und Näherungsverbote sollen als Schutzmaßnahmen gelten.
Das soll nach Angaben des Entwurfs so sein.
In Hochrisikofällen soll eine elektronische Fußfessel möglich sein.
Das soll ab dem 1. Juli 2027 gelten.
Versand, Veröffentlichung und Stellungnahmen
Der Gesetzentwurf wurde am 5. Oktober 2026 versandt.
Der Versand ging an die Länder und an Verbände.
Das Bundesministerium hat den Entwurf auch auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Interessierte Kreise konnten bis zum 30. Oktober 2026 Stellung nehmen.
Die Stellungnahmen sollen ebenfalls auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht werden.
Das Ministerium kündigt zudem weitere Informationen an.
Das Ministerium kündigt auch Antworten auf häufige Fragen an.