Kurzmitteilung: Bundestag stärkt Fremdbesitzverbot

Kurzmitteilung: Bundestag stärkt das Fremdbesitzverbot bei Steuerberatungsgesellschaften: Nur qualifizierte Berufsträger dürfen beteiligt sein, um Unabhängigkeit und Mandantenwohl zu sichern.

Von Redaktion2 Min. Lesezeit

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat im Rahmen des 9. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes eine Klarstellung beschlossen, die nach Angaben der Beteiligten für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Im Mittelpunkt steht die Frage, wer an einer Steuerberatungsgesellschaft beteiligt sein darf.

Klarstellung zum Fremdbesitzverbot

Nach der nun beschlossenen Regelung dürfen nur qualifizierte Berufsträger an einer Steuerberatungsgesellschaft beteiligt sein. Damit wird die uneingeschränkte Fortgeltung des sogenannten Fremdbesitzverbots festgeschrieben.

Finanzpolitischer Sprecher Fritz Güntzler und der zuständige Berichterstatter Matthias Hiller verweisen darauf, dass der Steuerberatungsmarkt derzeit einen schleichenden, teils unkontrollierten Einstieg von Finanzinvestoren über komplexe, grenzüberschreitende Beteiligungsstrukturen erlebe. Dies nutze rechtliche Grauzonen aus und unterlaufe die bestehende Rechtslage.

Schutz von Unabhängigkeit und Mandantenwohl

In der Erklärung wird betont, Steuerberatung sei kein beliebiges Geschäftsmodell. Steuerberater seien unabhängige Organe der Rechtspflege und hätten dies zuletzt in der Corona-Pandemie nach Ansicht der Abgeordneten eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen mögliche Einflüsse externer Kapitalgeber. Wenn Renditeinteressen in strategische Entscheidungen, Personal oder Mandatsführung hineinwirkten, entstehe ein struktureller Zielkonflikt. In Einzelfällen werde bereits sichtbar, dass dies zulasten der Beratungsqualität gehen und im Widerspruch zu Mandanteninteressen stehen könne.

Folgen für Marktstruktur und Beratung

Nach Einschätzung von Güntzler und Hiller droht zugleich eine schleichende Veränderung der Marktstruktur. Genannt werden dabei insbesondere folgende Entwicklungen:

  • Druck auf mittelständische Kanzleien
  • zunehmende Konzentrationsprozesse
  • eine geschwächte flächendeckende, persönliche Beratung
  • besondere Belastungen für den ländlichen Raum
  • Mit der gesetzlichen Klarstellung solle ausdrücklich festgehalten werden, dass nur qualifizierte Berufsträger beteiligt sein dürfen und eine rein finanzielle Beteiligung standeswidrig sei. Nach Darstellung der Union diene dies dem Schutz von Unabhängigkeit, Qualität und Vertrauen.

    Weiteres Vorgehen

    Für die kommenden Wochen und Monate kündigen die beiden Politiker eine genaue Beobachtung der Entwicklungen im steuerlichen Markt an. Parallel dazu sollen die Gespräche mit den Berufsträgern über neue Herausforderungen und mögliche Anpassungsbedarfe eng fortgeführt werden.

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