„Rente ab 63“: Abschaffung träfe Beschäftigte mit 45 Versicherungsjahren
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, oft „Rente ab 63“ oder „Rente mit 63“ genannt, ist Gegenstand einer politischen Auseinandersetzung. Kritiker hielten sie für unverdient und zu teuer, heißt es in der Pressemitteilung. Die Verfasser weisen diese Vorwürfe zurück.
Als Begründung führen sie an, dass Betroffene Jahrzehnte gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hätten. Eine Abschaffung wäre aus ihrer Sicht ungerecht und träfe diese Beschäftigten. Die Mitteilung stellt die Rentendebatte zudem in den Zusammenhang mit geplanten Kürzungen der Bundesregierung zulasten der Beschäftigten und verteidigt einen starken Sozialstaat.
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