Zentrales Vorsorgeregister wird digitaler

Zentrales Vorsorgeregister: Ab 1. Oktober 2026 greifen Ärztinnen, Ärzte und Betreuungsgerichte direkt auf hinterlegte Dokumente zu. Abruf über die ZVR-Website.

Von Herold Politik1 Min. Lesezeit

Das Zentrale Vorsorgeregister wird ab 1. Oktober 2026 um eine Funktion erweitert, die Ärztinnen und Ärzten sowie Betreuungsgerichten die Arbeit erleichtern soll. Künftig soll es möglich sein, direkt über das ZVR auf registrierte Dokumente zuzugreifen. Damit könnten die Nutzerinnen und Nutzer unmittelbar sehen, welchen Inhalt etwa eine dort hinterlegte Patientenverfügung hat.

Bislang gibt das ZVR nur Auskunft darüber, ob eine Vorsorgeregelung besteht und wo das Dokument aufbewahrt wird. Zu den gespeicherten Vorsorgeregelungen zählen insbesondere Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die Bundesnotarkammer betreibt das Register seit 2003; seit 2004 hat sie dafür einen gesetzlichen Auftrag. Erfasst werden dort Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht.

Nach Angaben der Mitteilung kann das Register ab 1. Oktober 2026 auf Wunsch auch einen Scan des Dokuments enthalten. Ob eine Vollmacht weiterhin gültig ist, lässt sich dem ZVR damit allerdings noch nicht entnehmen. Eine zweite Funktionserweiterung ist dafür erst geplant. Die Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, mit der die Änderungen ermöglicht werden, tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Das ZVR soll nach Darstellung der Mitteilung vor allem in medizinischen Notfällen und in Verfahren vor Betreuungsgerichten helfen. Wenn eine Vollmacht vorliegt, etwa für einen Familienangehörigen, kann das demnach verhindern, dass unnötig eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Abrufen lässt sich das Zentrale Vorsorgeregister über die Website des Registers.

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