Stallumbauten: Umsetzungsfristen der TA Luft sollen bis Ende 2029 verlängert werden

Tierhalterinnen und Tierhalter sollen mehr Zeit für die Umsetzung bestimmter Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) erhalten. Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Fristen bis Ende 2029 auf den Weg gebracht. Damit sollen Stallumbauten vermieden werden, bei denen zunächst geltende Vorgaben umgesetzt und Anlagen kurz darauf wegen möglicher neuer europäischer Anforderungen erneut nachgerüstet werden müssten.
Hintergrund ist ein anstehender Durchführungsbeschluss der Europäischen Union zu einheitlichen Umweltstandards für die Schweine- und Geflügelhaltung. Aus den neuen Standards können sich zusätzliche Anforderungen ergeben. Auch Behörden sollen durch die Fristverlängerung Anlagen nicht innerhalb kurzer Zeit zweimal überprüfen müssen.
Das Kabinett beschloss die Verlängerung über eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen für „Schlachtanlagen sowie für die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte“. Sie betrifft bestimmte Anlagenarten der Hauptgruppe 7 „Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse“. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen.
Die Fristverlängerung ist laut Mitteilung unabhängig von der nationalen Umsetzung des europäischen Beschlusses. Die spätere Anpassung der Vorschriften für die Tierhaltung an das europäische Recht soll das Bundesumweltministerium in Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und unter Einbeziehung betroffener Tierhalterinnen und Tierhalter erarbeiten.
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