Sozialversicherungswerte 2027: Beitragsgrenzen steigen

Das Bundeskabinett hat höhere Sozialversicherungswerte für 2027 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung soll auf 106.200 Euro im Jahr steigen.

Von Herold Politik1 Min. Lesezeit

Die Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Rechengrößen der Sozialversicherung sollen 2027 steigen. Das Bundeskabinett beschloss die entsprechende Verordnung am 7. Oktober. Die Bundesregierung wird nun den Bundesrat um Zustimmung bitten.

Grundlage der Anpassung ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2025, die laut Mitteilung 4,38 Prozent betrug. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung werden darüber hinaus zusätzlich angehoben.

Von den höheren Beitragsbemessungsgrenzen sind nur Versicherte betroffen, deren Einkommen bisher über den jeweiligen Grenzen lag. Für die überwiegende Mehrheit ergibt sich laut Mitteilung keine Veränderung.

Die vorgesehenen Rechengrößen für 2027

  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 4.130 Euro im Monat und 49.560 Euro im Jahr.
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung nach § 6 Absatz 6 SGB V: 7.012,50 Euro im Monat und 84.150 Euro im Jahr.
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V: 6.075 Euro im Monat und 72.900 Euro im Jahr.
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 8 SGB V: 6.712,50 Euro im Monat und 80.550 Euro im Jahr.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung: 6.375 Euro im Monat und 76.500 Euro im Jahr.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung: 8.850 Euro im Monat und 106.200 Euro im Jahr.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung: 10.900 Euro im Monat und 130.800 Euro im Jahr.
  • Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2027 in der Rentenversicherung: 53.452 Euro im Jahr.
  • Endgültiges Durchschnittsentgelt 2025 in der Rentenversicherung: 49.147 Euro im Jahr.

Die jährliche Fortschreibung soll die Beitragsbasis der Sozialversicherung und das Leistungsniveau sichern. Leistungen wie die Renten werden laut Mitteilung jährlich insbesondere an die Lohnentwicklung angepasst.

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