Regierung beschließt Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt

Die Bundesregierung hat am 7. Oktober 2026 den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt beschlossen. Er sieht neue Straftatbestände für verschiedene Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt, Identitätsmissbrauch und digitale Überwachung vor. Zudem sollen Betroffene leichter gegen Täter vorgehen können. Der Entwurf wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat für das parlamentarische Verfahren zugeleitet.
Neue Straftatbestände geplant
Eine neue Vorschrift soll das unbefugte Herstellen oder Verbreiten sexualisierter Deepfakes und intimer Bildaufnahmen erfassen. Dazu zählen heimlich aufgenommene Bilder realer Personen, etwa in einer Sauna. Für die Strafbarkeit soll es keine Rolle spielen, ob die Aufnahme an einem privaten oder öffentlichen Ort entstand. Unter eng definierten Voraussetzungen sollen auch Aufnahmen bekleideter intimer Körperstellen strafbar sein, wenn sie offensichtlich auf eine sexualisierte Darstellung abzielen. Besitz, Herstellung und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos sollen ebenfalls unter Strafe gestellt werden.
Der Entwurf sieht außerdem einen Straftatbestand für das unbefugte Verbreiten ansehensschädigender Deepfakes vor. Erfasst werden sollen etwa täuschend echt wirkende Bilder, die reale Personen ohne deren Einverständnis vermeintlich bei der Begehung schwerer Straftaten zeigen. Satirische Darstellungen und die bloße Herstellung solcher Aufnahmen sollen nicht darunterfallen. Eine weitere Vorschrift soll das Verbreiten ansehensschädigender Inhalte unter vorgetäuschter Identität einer anderen Person erfassen, etwa über ein Fake-Profil. Auch digitale Überwachung, insbesondere Cyberstalking mit GPS-Trackern, soll strafrechtlich besser erfasst werden.
Rechte Betroffener sollen gestärkt werden
Betroffene sollen künftig über ein neues Auskunftsverfahren die Identität von Personen aufklären können, die sie im Netz verletzen. Das soll insbesondere bei strafbaren Inhalten helfen, die über anonyme Konten verbreitet werden. Ob der Auskunftsanspruch besteht, soll ein Gericht entscheiden. Gerichte sollen diese Verfahren beschleunigt durchführen.
Gerichte sollen außerdem Plattformen, Messengerdienste und Internetzugangsanbieter verpflichten können, vorhandene Daten über mutmaßlich Verantwortliche zu sichern. So sollen wichtige Daten erhalten bleiben, bis das Auskunftsverfahren beendet ist. Rechtswidrige Inhalte sollen Betroffene auch dann löschen lassen können, wenn die Identität des Täters unbekannt ist. Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr soll zudem eine zeitweilige Sperre des betreffenden Accounts beim Gericht beantragt werden können.
Soziale Netzwerke mit Sitz außerhalb der EU sollen einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennen müssen. Bei Anbietern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat könnte ein Gericht eine solche Benennung im Einzelfall anordnen.
Der Gesetzentwurf war im April erstmals veröffentlicht und seither in mehreren Punkten weiterentwickelt worden.
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