Bundesregierung beschließt härtere Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: Angriffe auf Polizisten, Feuerwehr und Rettungskräfte sollen künftig deutlich härter bestraft werden. Mindeststrafe steigt.

Von Herold Politik1 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums einen Gesetzentwurf beschlossen, der Angriffe auf Polizei-, Feuerwehr-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte härter bestrafen soll. Betroffen sind nach der Mitteilung insbesondere Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, also vor allem Polizistinnen und Polizisten sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, außerdem Hilfeleistende der Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Katastrophen- und des Zivilschutzes.

Höhere Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte

Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt bisher mindestens drei Monaten bestraft werden. In besonders schweren Fällen soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren betragen; bislang sind sechs Monate bis zu fünf Jahre vorgesehen.

Nach dem Gesetzentwurf soll im Gesetz außerdem klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe mittels eines hinterlistigen Überfalls zu den besonders schweren Fällen zählen. Die Mitteilung nennt als Beispiel Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden.

Überführung in konkrete Strafvorschriften

Die Schutzvorschriften für Hilfeleistende der Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Katastrophen- und des Zivilschutzes sollen in § 323c StGB überführt werden. Für Beschäftigte gemeinschaftswichtiger Unternehmen, Anlagen oder Einrichtungen sieht der Entwurf eine Ergänzung der Strafvorschriften zur Störung öffentlicher Betriebe in § 316b StGB vor.

Zu diesen Unternehmen zählen nach der Mitteilung unter anderem Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs wie die Deutsche Bahn oder Nahverkehrsunternehmen sowie Unternehmen zur öffentlichen Versorgung mit Wasser, Strom oder Wärme. Geschützt werden sollen damit unter anderem Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter sowie Mitarbeitende von Strom-, Wasser- oder Wärmekraftwerken.

Weiteres Verfahren

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übermittelt. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens sollen die Regelungen am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Nach den Angaben in den Unterlagen könnten die neuen Regelungen damit schon ab Mitte 2027 gelten.

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