BMJV schlägt neue Haftungsregeln bei Verkehrsunfällen vor

Bundesjustizministerium will Haftungsregeln nach Unfällen ändern: Leasingfahrer sollen künftig gleich behandelt werden, Opfer von Auto-Straftaten einfacher Schadensersatz erhalten.

Von Herold Politik2 Min. Lesezeit

Das Bundesjustizministerium will die Haftung nach Verkehrsunfällen in mehreren Punkten neu regeln. Nach einem Gesetzentwurf soll es bei Schadensersatzansprüchen künftig keinen Unterschied mehr machen, ob an dem Unfall ein Leasingfahrzeug beteiligt ist. Außerdem sollen Betroffene einer Straftat leichter Schadensersatz erhalten, wenn ein Auto als Waffe eingesetzt wurde.

Geplante Änderungen bei Leasingfahrzeugen und Tatfahrzeugen

Nach dem Entwurf soll jeder Unfallbeteiligte nur entsprechend seiner eigenen Verantwortung für den Schaden haften. Bislang kann das Leasingunternehmen bei einem Verkehrsunfall unter Umständen vollen Schadensersatz verlangen, auch wenn der Halter für den Unfall mitverantwortlich ist.

Für Fälle, in denen ein Auto als Waffe genutzt wurde, soll es für Betroffene einfacher werden, Schadensersatz zu bekommen. Künftig soll grundsätzlich der Kfz-Haftpflichtversicherer direkt in Anspruch genommen werden können. Opfer sollen damit klarer erkennen können, an welche Stelle sie sich mit ihren Ansprüchen wenden müssen.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig sagte dazu: „Ein Verkehrsunfall kann ein Leben von einem Moment auf den anderen verändern. Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, muss sich auf klare und faire Haftungsregeln verlassen können. Es darf keinen Unterschied machen, ob der Unfallgegner ein eigenes Auto oder ein Leasingfahrzeug fährt. Genau das wollen wir ändern.

Auch Opfer schwerer Straftaten mit einem Fahrzeug verdienen besseren Schutz. Wer durch eine solche Tat geschädigt wird, braucht schnell und verlässlich Schadenersatz – statt weiterer Unsicherheit. Künftig können Betroffene ihre Ansprüche direkt beim Kfz-Haftpflichtversicherer des Tatfahrzeugs geltend machen, unabhängig davon, wer Halter des Fahrzeugs war oder ob es gestohlen wurde. Damit stärken wir die Rechte der Opfer und machen klar: Der Rechtsstaat lässt sie nicht allein.“

Höhere Grenzen bei großen Schäden

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die bisherigen Höchstgrenzen an die Inflation seit der letzten Anpassung im Jahr 2007 anzupassen. Für Personenschäden sollen künftig zehn Millionen Euro und für Sachschäden zwei Millionen Euro gelten.

Auch die Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen sollen verdoppelt werden. Vorgesehen sind 15 Millionen Euro für Personenschäden, 2,5 Millionen Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Nach Angaben des Ministeriums soll so sichergestellt werden, dass auch große Schadensereignisse haftungs- und versicherungsrechtlich abgedeckt bleiben.

Der Gesetzentwurf wurde am Freitag an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise können bis zum 30. Oktober 2026 Stellung nehmen. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht werden.

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