AfD: Bundesverfassungsgericht mit zwei neuen Verfahren zu waffenrechtlichen Erlaubnissen
Die Partei nennt zwei Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe und fordert eine Konkretisierung verfassungsgerichtlicher Maßstäbe, einschließlich der möglichen Einordnung von Äußerungen in einer Gesamtschau.

Das Bundesverfassungsgericht kann sich nach Ansicht der AfD mit zwei neuen Verfahren mit Fragen befassen, die über den konkreten Einzelfall hinaus für die rechtliche Bewertung der Partei bedeutsam sein könnten. Nach Angaben der Mitteilung geht es um waffenrechtliche Erlaubnisse, die wegen der Mitgliedschaft in der AfD widerrufen wurden. Als Begründung wurde angeführt, die AfD richte sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung; deshalb führe bereits die Mitgliedschaft in der Partei zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.
Die betroffenen Mitglieder waren mit ihren Rechtsmitteln bisher erfolglos. Sie erhoben am 10. September Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Nach Einschätzung der Partei sind die zugrunde liegenden rechtlichen Maßstäbe in Teilen mit denen eines Parteiverbots vergleichbar.
Der stellvertretende Bundessprecher Stefan Möller erklärte, angesichts der aufgeheizten politischen Stimmungslage und der möglichen gesellschaftlichen Folgen eines Verbots der nach eigenen Angaben im Osten Deutschlands mit Abstand stärksten Partei wäre es wünschenswert, wenn das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit nutze, seine aus der NPD-Ära stammende Rechtsprechung zu konkretisieren. Er regte zudem eine Klarstellung dazu an, inwiefern bei einer Gesamtschau auf eine Partei Äußerungen berücksichtigt werden können, die diese nach seiner Darstellung in Parlamenten, Kreis- und Stadträten über viele Initiativen und Redebeiträge eingebracht habe. Außerdem sei eine Konkretisierung hilfreich, wie eine solche Gesamtschau durch die betroffene Partei überhaupt noch erschüttert werden könne.
Die Mitteilung verweist zugleich auf die politische Debatte über ein mögliches AfD-Verbot. Als Beispiel wird der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst genannt, der nach einer Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Verbots gerufen habe. Aus dem politischen Spektrum gebe es entsprechende Forderungen seit Jahren.
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