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AfD: Bundesverfassungsgericht mit zwei neuen Verfahren zu waffenrechtlichen Erlaubnissen

Die AfD sieht zwei neue Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Diese Verfahren könnten für die rechtliche Bewertung der Partei wichtig sein.

Die AfD nennt dafür einen Bericht mit rechtlichem Bezug zum Parteiverbot.

Das Bundesverfassungsgericht kann sich nach Ansicht der AfD mit den Verfahren befassen.

Das schreibt die AfD in einer Mitteilung.

Worum es in den Verfahren geht

Die Verfahren betreffen waffenrechtliche Erlaubnisse der AfD-Mitglieder.

Die Erlaubnisse wurden wegen der Mitgliedschaft in der AfD widerrufen.

Die AfD nennt diesen Widerruf als Grundlage der Fälle.

Die AfD-Mitteilung ordnet die Fälle als waffenrechtliche Rechtsfragen ein.

Begründung für den Widerruf

Die zuständigen Stellen begründeten den Widerruf mit der Mitgliedschaft.

Die Begründung lautet, die AfD richte sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Darum hätten die Mitglieder nach dieser Ansicht als waffenrechtlich unzuverlässig gegolten.

Die AfD nennt auch diese Verknüpfung aus Mitgliedschaft und Unzuverlässigkeit.

Bisherige Schritte der Betroffenen

Die betroffenen Mitglieder setzten Rechtsmittel gegen die Entscheidungen ein.

Diese Rechtsmittel blieben nach Angaben der AfD bisher erfolglos.

Die Mitglieder erhoben am 10. September Verfassungsbeschwerde.

Die Verfassungsbeschwerde richtete sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Vergleich mit Parteiverbot

Die AfD schätzt die rechtlichen Maßstäbe als ähnlich ein.

Die Partei nennt Ähnlichkeiten zu Maßstäben eines Parteiverbots.

Die AfD hält dabei Teile der Maßstäbe für vergleichbar.

Die AfD verweist auf einen Ursprung dieser Maßstäbe aus der NPD-Ära.

Forderung von Stefan Möller

Stefan Möller ist stellvertretender Bundessprecher der AfD.

Möller äußerte sich dazu in einer Stellungnahme.

Er verwies auf eine aufgeheizte politische Stimmungslage.

Er nannte mögliche gesellschaftliche Folgen eines Verbots.

Er sagte, er würde sich eine Konkretisierung wünschen.

Diese Konkretisierung betrifft nach seiner Darstellung die Rechtsprechung aus der NPD-Zeit.

Fragen zur Gesamtschau von Parteibeiträgen

Möller regte eine Klarstellung an.

Er wollte wissen, wie Äußerungen in einer Gesamtschau eingeordnet werden.

Die AfD nennt dabei Äußerungen, die die Partei in Parlamenten gemacht habe.

Die AfD nennt außerdem Beiträge aus Kreis- und Stadträten.

Die Partei habe nach eigener Darstellung viele Initiativen eingebracht.

Die Partei habe nach eigener Darstellung in vielen Redebeiträgen gesprochen.

Möller fragte außerdem, wie eine Gesamtschau noch erschüttert werden könne.

Er richtete diese Frage an das Bundesverfassungsgericht.

Debatte über ein mögliches AfD-Verbot

Die AfD verweist auf die politische Debatte über ein mögliches AfD-Verbot.

Als Beispiel nennt die AfD den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst.

Wüst rief nach Angaben der Mitteilung nach einer Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Verbots.

Entsprechende Forderungen gebe es laut AfD seit Jahren.

Die AfD ordnet diese Forderungen dem politischen Spektrum zu.