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Weinstadt nutzt Baugesetzbuch-Beschleunigung für den Wohnungsbau

Verbindlicher Rahmen für beschleunigten Wohnungsbau

Die Stadt Weinstadt schafft mit Leitlinien und Verfahren einen verbindlichen Rahmen.

Die Stadt nutzt dabei neue Möglichkeiten des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

Die Stadt verfolgt nach eigenen Angaben zwei Ziele.

Die Stadt will zusätzlichen Wohnraum schneller ermöglichen.

Die Stadt will zugleich eine qualitätsvolle Entwicklung sichern.

Die Stadt will die Entwicklung städtebaulich geordnet gestalten.

Leitlinien regeln Kriterien für Bau-Turbo-Verfahren

Die Stadt beschloss Leitlinien für den beschleunigten Wohnungsbau.

Die Leitlinien regeln, nach welchen Kriterien Bau-Turbo-Verfahren geprüft werden.

Die Leitlinien regeln, nach welchen Kriterien Weinstadt über Bau-Turbo-Verfahren entscheidet.

Die Stadt stellt die Einbindung in die städtebauliche Entwicklung in den Mittelpunkt.

Die Stadt nennt auch die Qualität der Planung als wichtigen Punkt.

Die Stadt nennt zudem die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Die Stadt betont, dass sie das Instrument gezielt einsetzen will.

Die Stadt will den Wohnungsbau dort beschleunigen, wo es städtebaulich sinnvoll ist.

Vorgaben für größere Wohnbauprojekte

Die Stadt legt Vorgaben für größere Wohnbauprojekte im Geschosswohnungsbau fest.

Ab einer zusätzlichen Wohnfläche von 500 Quadratmetern gilt die Grundregel.

Die Grundregel sieht 25 Prozent geförderten Wohnraum vor.

Die Grundregel fordert außerdem barrierefreies Bauen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Vorhaben von Baugenossenschaften.

Ausnahme gilt für Baugenossenschaften

Die Stadt begründet die Ausnahme mit vergleichbaren Zielen.

Die Stadt nennt dabei Ziele der Baugenossenschaften.

Zuständigkeiten zwischen Technischem Ausschuss und Gemeinderat

Mit dem Beschluss klärt Weinstadt Zuständigkeiten und Abläufe für Bau-Turbo-Verfahren.

Der Technische Ausschuss entscheidet über kleinere Nachverdichtungsprojekte.

Die Projekte liegen im Innenbereich.

Die Projekte haben bis zu sieben Wohneinheiten.

Der Gemeinderat entscheidet über größere Vorhaben.

Die Vorhaben beginnen ab acht Wohneinheiten.

Der Gemeinderat befasst sich auch mit Fällen im Außenbereich.

Der Gemeinderat befasst sich auch mit atypischen Sonderfällen.

Weitere Informationen online

Die Stadt stellt weitere Informationen online bereit.

Die Stadt nennt als Link weinstadt.de/stadtrecht.

Die Stadt beschreibt dort Leitlinien und Entscheidungskriterien für beschleunigten Wohnungsbau.