Weinstadt nutzt Baugesetzbuch-Beschleunigung für den Wohnungsbau
Leitlinien, Verfahrensablauf und angepasste Hauptsatzung regeln Bau-Turbo-Verfahren, Zuständigkeiten sowie Qualitätsvorgaben
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Die Stadt Weinstadt hat mit dem Beschluss von Leitlinien, einem Verfahrensablauf und der Anpassung der Hauptsatzung einen verbindlichen Rahmen geschaffen, um neue Möglichkeiten des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus zu nutzen. Ziel ist es nach Angaben der Stadt, zusätzlichen Wohnraum schneller zu ermöglichen und zugleich eine qualitätsvolle und geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Leitlinien für beschleunigten Wohnungsbau beschlossen
Die beschlossenen Leitlinien regeln, nach welchen Kriterien Bau-Turbo-Verfahren in Weinstadt geprüft und entschieden werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Einbindung in die städtebauliche Entwicklung, die Qualität der Planung sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Die Stadt betont, dass das Instrument gezielt eingesetzt werden soll. Es gehe darum, den Wohnungsbau dort zu beschleunigen, wo dies städtebaulich sinnvoll sei.
Vorgaben für größere Wohnbauprojekte
Für größere Wohnbauprojekte im Geschosswohnungsbau gelten nach dem Beschluss konkrete Anforderungen. Ab einer zusätzlichen Wohnfläche von 500 Quadratmetern sind grundsätzlich 25 Prozent geförderter Wohnraum sowie Anforderungen an barrierefreies Bauen umzusetzen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Vorhaben von Baugenossenschaften. Die Begründung der Stadt: Diese verfolgten bereits vergleichbare Ziele.
Zuständigkeiten zwischen Technischem Ausschuss und Gemeinderat geklärt
Mit dem Beschluss wurden auch Zuständigkeiten und Abläufe für Bau-Turbo-Verfahren festgelegt.
- Über kleinere Nachverdichtungsprojekte im Innenbereich mit bis zu sieben Wohneinheiten entscheidet künftig der Technische Ausschuss.
- Der Gemeinderat entscheidet über größere Vorhaben ab acht Wohneinheiten.
- Ebenso befasst sich der Gemeinderat mit Fällen im Außenbereich sowie mit atypischen Sonderfällen.
Weitere Informationen online
Weitere Informationen zu den Leitlinien und Entscheidungskriterien für beschleunigten Wohnungsbau in Weinstadt stellt die Stadt online unter weinstadt.de/stadtrecht bereit.
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