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Stutensee verpachtet ab 11. November 2026 Holzlagerplätze und Kleingärten
Vergabe von Holzlagerplätzen und Kleingärten
Die Stadt Stutensee verpachtet vier städtische Holzlagerplätze.
Die Vergabe startet am 11. November 2026.
Die vier Holzlagerplätze liegen im Gewann „Schmiedsäcker“.
Die vier Holzlagerplätze liegen auch im Gewann „Im Felle“.
Beide Gewanne liegen in der Gemarkung Blankenloch.
Die Holzlagerplätze liegen entlang der alten L 560.
Die Holzlagerplätze liegen in Richtung Schloss Stutensee.
Die Holzlagerplätze liegen auf der linken Seite.
Die Stadt Stutensee verpachtet außerdem fünf städtische Kleingärten.
Die Vergabe startet ebenfalls am 11. November 2026.
Die fünf Kleingärten liegen im Gewann „Am Vogelpark“.
Das Gewann liegt in der Gemarkung Blankenloch.
Die Kleingärten liegen in der Straße „Am Vogelpark“.
Die Kleingärten liegen auf der rechten Seite.
Zweck der Kleingärten
Die Kleingärten dienen der Erzeugung von Nahrungsmitteln.
Die Kleingärten nutzen einjährige und mehrjährige Pflanzen.
In der Regel bauen die Pächter Obst und Gemüse an.
Wegen der Zweckbindung sind die Kleingärten nicht für Daueraufenthalte geeignet.
Die Kleingärten eignen sich nicht zum ständigen Aufenthalt.
Bewerbung und Teilnahmebedingungen
Ein Besichtigen der Kleingärten ist grundsätzlich möglich.
Auch Holzlagerplätze können voraussichtlich besichtigt werden.
Es gibt eine Altersgrenze für Bewerbungen.
Bewerben können sich alle ab dem 18.
Lebensjahr.
Bewerben können sich nur Einwohnerinnen und Einwohner aus Stutensee.
Diese Einwohnerinnen und Einwohner müssen in Stutensee gemeldet sein.
Die Bewerber dürfen noch keinen städtischen Kleingarten haben.
Die Bewerber dürfen auch keinen städtischen Holzlagerplatz haben.
Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen.
Die Bewerbung endet am 14. Oktober.
Das gilt für jedes einzelne Vergabeverfahren.
Die Bewerbung muss bis 14. Oktober bei der Stadtverwaltung Stutensee eingehen.
Der Bereich heißt Liegenschaftsverwaltung.
Die Bewerbung muss die richtige Adresse tragen.
Auswahlverfahren und rechtliche Hinweise
Wenn mehrere Bewerbungen für einen Platz eingehen, entscheidet das Los.
Das Los entscheidet bei mehreren Bewerbungen für denselben Platz.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Stadt Stutensee schließt damit rechtliche Schritte aus.
Weitere Informationen und Unterlagen
Die Stadt stellt Details zur Bewerbung bereit.
Die Details stehen zusammen mit Lageplänen bereit.
Die Details stehen zusammen mit den Überlassungsbedingungen bereit.
Die Überlassungsbedingungen umfassen auch eine Kaution.
Die Überlassungsbedingungen umfassen auch den Pachtzins.
Die Stadt veröffentlicht die Informationen auf www.stutensee.de/nachrichten.
Die Informationen stehen in der entsprechenden Meldung.