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Sperrung der Verbindungsgasse „Schulgässle“ in Blankenloch wegen Dachziegelgefahr

Die Verbindungsgasse zwischen Schulstraße und Eggensteiner Straße in Blankenloch bleibt gesperrt.

Das gilt auch zum Start des neuen Schuljahres.

Die Stadtverwaltung arbeitet an einer sicheren Freigabe des Schulgässle.

Die Stadt prüft zudem Alternativen für einen sicheren Schulweg.

Grund für die Sperrung ist eine mögliche Gefahr durch Dachziegel.

Diese Dachziegel liegen an einer angrenzenden Scheune.

Im Juni 2024 meldeten Bürgerinnen und Bürger lose Ziegel.

Die Baurechtsbehörde forderte danach den Eigentümer zur Mängelbeseitigung auf.

Die Behörde verlangte eine fachgerechte Beseitigung der Mängel.

Der Eigentümer sollte das Dach dauerhaft sichern.

Gegen die Anordnung legte der Eigentümer einen Rechtsbehelf ein.

Das Verfahren läuft derzeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Das Gericht hat angeregt, dass Stadt und Eigentümer aufeinander zugehen.

Das Gericht will so eine einvernehmliche Lösung ermöglichen.

Orientierung für den Schulweg

Solange eine Gefahr für Passanten besteht, bleibt die Sperrung bestehen.

Das betrifft besonders Schulkinder.

Thomas Schoch leitet das Ordnungsamt.

Er sagte, dass die Sperrung aufrechterhalten wird.

Wann das Schulgässle wieder freigegeben wird, ist offen.

Die Stadt kümmert sich mit Blick auf den Schulstart um Orientierung.

Ein Team markiert den Gehweg an der Eggensteiner Straße stellenweise.

Das Team nutzt dabei gut sichtbare Fußabdrücke.

Die Stadt bessert bestehende Markierungen aus.

Die Stadt bringt neue Markierungen an.

Die Stadt will damit besonders Erstklässlerinnen und Erstklässler führen.

Die Stadt nennt dafür die Pestalozzi-Grundschule.

Die Markierungen sollen zuerst eine passende Route zeigen.

Diese Route soll für den Schulweg geeignet sein.

Gespräch mit dem Hauseigentümer

Die Stadt sucht parallel eine einvernehmliche Lösung mit dem Hauseigentümer.

Maximilian Grady leitet das Amt für Baurecht, kommunale Gebäude und Liegenschaften.

Er sagte, man hoffe auf ein klärendes Gespräch.

An dem Gespräch sollen beide Parteien teilnehmen.

Grady rechnet mit einem kurzfristigen Ergebnis.

Wenn keine einvernehmliche Lösung gelingt, läuft das Rechtsbehelfsverfahren weiter.

Wann eine abschließende Entscheidung möglich ist, ist derzeit nicht absehbar.