Sperrung der Verbindungsgasse „Schulgässle“ in Blankenloch wegen Dachziegelgefahr

Stadt und Eigentümer suchen eine einvernehmliche Lösung; Markierungen am Schulweg ergänzen die Orientierung

Gehwegmarkierungen für Kinder an der Pestalozzi-Grundschule Blankenloch.
Gehwegmarkierungen für Kinder, die an der Pestalozzi-Grundschule Blankenloch eingeschult werden.Foto: Stadt Stutensee _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Zum Start des neuen Schuljahres bleibt die Verbindungsgasse zwischen Schulstraße und Eggensteiner Straße in Blankenloch weiterhin gesperrt. Die Stadtverwaltung arbeitet daran, eine sichere Freigabe des sogenannten „Schulgässle“ zu ermöglichen und prüft zugleich, ob Alternativen für einen sicheren Schulweg sichtbar gemacht werden können.

Grund für die Sperrung ist eine mögliche Gefahr durch Dachziegel an einer angrenzenden Scheune. Nach Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf lose Ziegel im Juni 2024 forderte die Baurechtsbehörde den Eigentümer auf, die festgestellten Mängel fachgerecht zu beseitigen und das Dach dauerhaft zu sichern. Gegen diese Anordnung hat der Eigentümer einen Rechtsbehelf eingelegt. Das Verfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Das Gericht hat angeregt, dass Stadt und Eigentümer aufeinander zugehen, um möglichst eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Orientierung für den Schulweg

Solange eine Gefahr für Passanten und insbesondere für Schulkinder besteht, bleibt die Sperrung aufrechterhalten, erklärt der Leiter des Ordnungsamts Thomas Schoch. Wann das „Schulgässle“ wieder freigegeben werden kann, ist derzeit offen.

Mit Blick auf den Schulstart kümmert sich die Stadt zugleich um eine bessere Orientierung für die Schülerinnen und Schüler. Ein Team markiert den Gehweg an der Eggensteiner Straße stellenweise mit gut sichtbaren Fußabdrücken. Bestehende Markierungen werden ausgebessert, neue kommen hinzu.

Insbesondere den Erstklässlerinnen und Erstklässlern der Pestalozzi-Grundschule soll damit zunächst eine Orientierung gegeben werden, welche Route sich für den Schulweg anbietet.

Parallel dazu setzt die Stadt auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Hauseigentümer. Maximilian Grady, Leiter des Amtes für Baurecht, kommunale Gebäude und Liegenschaften, sagt, man hoffe auf ein klärendes Gespräch unter Mitwirkung beider Parteien und auf eine kurzfristige Lösung. Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, müsse das laufende Rechtsbehelfsverfahren weitergeführt werden. Wann eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann, sei derzeit nicht absehbar.

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