Schulgässle in Blankenloch bleibt zum Schuljahresbeginn gesperrt
Mögliche Gefahr durch nicht ausreichend gesicherte Dachziegel; Verfahren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe läuft

Zum Beginn des neuen Schuljahres bleibt die Verbindungsgasse zwischen Schulstraße und Eggensteiner Straße in Blankenloch weiterhin gesperrt. Die Stadtverwaltung arbeitet nach eigenen Angaben daran, eine sichere Freigabe des sogenannten „Schulgässle“ zu ermöglichen und zugleich Alternativen für einen sicheren Schulweg sichtbar zu machen.
Hintergrund der Sperrung ist eine mögliche Gefahr durch Dachziegel an einem angrenzenden Wohnhaus. Nach Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf herabgefallene Ziegel im Juni 2024 hatte die Baurechtsbehörde den Eigentümer aufgefordert, die festgestellten Mängel fachgerecht zu beseitigen und das Dach dauerhaft zu sichern. Gegen diese Anordnung hat der Eigentümer einen Rechtsbehelf eingelegt; das Verfahren ist nach Angaben der Stadt beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Das Gericht habe angeregt, dass Stadt und Eigentümer aufeinander zugehen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Orientierung für den Schulweg
Solange eine Gefahr für Passanten und insbesondere für Schulkinder besteht, bleibt die Sperrung laut Ordnungsamt bestehen. Wann das „Schulgässle“ wieder freigegeben werden kann, ist derzeit offen. Mit Blick auf den Schulstart markiert die Stadt zudem den Gehweg an der Eggensteiner Straße stellenweise mit gut sichtbaren Fußabdrücken. Bestehende Markierungen werden ausgebessert, neue kommen hinzu. Damit soll insbesondere den Erstklässlerinnen und Erstklässlern der Pestalozzi-Grundschule zunächst eine Orientierung für den Schulweg gegeben werden.
Gespräch mit dem Eigentümer gesucht
Parallel setzt die Stadt auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Hauseigentümer. Nach Angaben von Maximilian Grady, Leiter des Amts für Baurecht, kommunale Gebäude und Liegenschaften, hoffe man auf ein klärendes Gespräch unter Mitwirkung beider Parteien. Sollte keine Einigung möglich sein, müsse das laufende Rechtsbehelfsverfahren weitergeführt werden. Eine abschließende Entscheidung sei derzeit zeitlich nicht absehbar.
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