Schulgässle in Blankenloch bleibt bis zur Mängelbeseitigung gesperrt

Mögliche Gefährdung durch lose Dachziegel an einer angrenzenden Scheune; Stadt verbessert Markierungen und prüft Alternativen

Schulgässle in Blankenloch bleibt bis zur Mängelbeseitigung gesperrt
Schulgässle in Blankenloch bleibt bis zur Mängelbeseitigung gesperrtFoto: Stadt Stutensee _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Zum Start des neuen Schuljahres bleibt die Verbindungsgasse zwischen Schulstraße und Eggensteiner Straße in Blankenloch weiterhin gesperrt. Die Stadtverwaltung arbeitet nach eigenen Angaben daran, eine sichere Freigabe des sogenannten „Schulgässle“ zu ermöglichen und prüft zugleich Alternativen für einen sicheren Schulweg.

Grund für die Sperrung ist eine mögliche Gefahr durch Dachziegel an einer angrenzenden Scheune. Nach Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf lose Ziegel im Juni 2024 forderte die Baurechtsbehörde den Eigentümer auf, die festgestellten Mängel fachgerecht zu beseitigen und das Dach dauerhaft zu sichern. Gegen diese Anordnung hat der Eigentümer einen Rechtsbehelf eingelegt. Das Verfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Das Gericht hat angeregt, dass Stadt und Eigentümer aufeinander zugehen, um möglichst eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Orientierung für Schulweg wird verbessert

„Solange eine Gefahr für Passanten und insbesondere für Schulkinder besteht, bleibt die Sperrung aufrechterhalten“, erklärt der Leiter des Ordnungsamts Thomas Schoch. Wann das „Schulgässle“ wieder freigegeben werden kann, ist derzeit offen.

Mit Blick auf den Schulstart markiert die Stadt zugleich den Gehweg an der Eggensteiner Straße stellenweise mit gut sichtbaren Fußabdrücken. Bestehende Markierungen werden ausgebessert, neue kommen hinzu. Ziel ist es nach Angaben der Stadt, insbesondere den Erstklässlerinnen und Erstklässlern der Pestalozzi-Grundschule zunächst eine Orientierung zu geben, welche Route sich für den Schulweg anbietet.

Parallel setzt die Stadt auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Hauseigentümer. „Wir hoffen darauf, dass im Rahmen eines klärenden Gesprächs unter Mitwirkung beider Parteien eine kurzfristige Lösung gefunden werden kann“, sagt Maximilian Grady, der das Amt für Baurecht, kommunale Gebäude und Liegenschaften leitet. Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, müsse das laufende Rechtsbehelfsverfahren weitergeführt werden. Wann eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann, sei derzeit nicht absehbar.

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