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Abkochgebot für Trinkwasser in der Kernstadt Tettnang

Die Städtische Wasserversorgung Tettnang hat ein Abkochgebot erlassen.

Die Stadt nennt als betroffen die Kernstadt Tettnang.

Die Grundlage ist laut Stadt eine mikrobiologische Verunreinigung.

Was Betroffene beachten sollen

Betroffenes Trinkwasser soll für den menschlichen Verzehr abgekocht werden.

Das Abkochgebot gilt für das Trinken und für Getränke.

Das Abkochgebot gilt auch für die Zubereitung von Nahrung.

Das Abkochgebot gilt besonders für Säuglinge.

Das Abkochgebot gilt besonders für Kleinkinder.

Das Abkochgebot gilt besonders für Kranke.

Das Abkochgebot gilt für das Abwaschen von Salat.

Das Abkochgebot gilt für das Abwaschen von Gemüse und Obst.

Das Abkochgebot gilt für das Spülen von Gefäßen.

Das Abkochgebot gilt für das Spülen von Geräten für Lebensmittelzubereitung.

Das Abkochgebot gilt für das Zähneputzen.

Das Abkochgebot gilt für die Mundpflege.

Das Abkochgebot gilt für medizinische Zwecke.

Das Abkochgebot gilt für die Herstellung von Eiswürfeln.

Wie Betroffene das Wasser abkochen sollen

Betroffene sollen das Wasser einmal sprudelnd aufkochen.

Danach sollen sie das Wasser mindestens zehn Minuten abkühlen lassen.

Handelsübliche Wasserkocher sind laut Bekanntmachung dafür geeignet.

Für welche Zwecke Abkochen nicht nötig ist

Für Wasser zu Reinigungszwecken ist kein Abkochen nötig.

Für Trinkwasser für Haustiere und Vieh ist kein Abkochen nötig.

Für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig.

Körperpflege ist laut Stadt mit nicht abgekochtem Wasser möglich.

Das gilt für Waschen.

Das gilt für Duschen.

Das gilt für Baden.

Betroffene sollen dabei darauf achten, dass das Wasser nicht getrunken wird.

Betroffene sollen dabei darauf achten, dass das Wasser nicht auf offene Wunden gelangt.

Welches Gebiet nicht betroffen ist

Nach derzeitigem Stand sind mehrere Versorgungsgebiete nicht betroffen.

  • Das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung ist nicht betroffen.
  • Das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Schwarzwald-Überland ist nicht betroffen.
  • Das Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Meckenbeuren ist nicht betroffen.
  • Das Gebiet der Gemeinde Langenargen ist nicht betroffen.

Hinweise der Stadt und Quelle

Auf der Homepage der Stadt Tettnang sind Karten verfügbar.

Auf der Homepage der Stadt Tettnang sind Straßenlisten verfügbar.

Die Adresse lautet www.tettnang.de.

Die Stadt bittet um Aufmerksamkeit für Radiodurchsagen.

Die Stadt bittet auch um Aufmerksamkeit für Veröffentlichungen auf der Homepage.

Die Stadt bittet zudem Nachbarn und Mitbewohner zu informieren.

Ursache und erwartete Dauer

Nach aktueller Kenntnislage liegt die Ursache möglicherweise im Hochbehälter Missenhardt.

Die Ursache liegt nach aktueller Kenntnislage möglicherweise auch auf der Leitungsstrecke.

Die Leitungsstrecke geht ins Pumpwerk Ried.

Das Abkochgebot bleibt laut Stadt bestehen, bis die Trinkwasserqualität einwandfrei ist.

Eine Aufhebung wird voraussichtlich in etwa acht bis zehn Tagen erwartet.

Stand der Bekanntmachung

Die amtliche Bekanntmachung trägt den Stand Mittwoch, 16.09.2026, 16:30 Uhr.