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Wohngeldanträge in Schwetzingen: BundID ab 1. September 2026 über Service BW

Änderung beim Online-Antragsverfahren

Die Wohngeldstelle der Stadt Schwetzingen weist auf eine Änderung hin.

Ab dem 1. September 2026 können Wohngeldanträge über Service BW nur noch mit einer BundID gestellt werden.

Die Stadt Schwetzingen nennt Service BW als ein Online-Portal.

Die Stadt Schwetzingen nennt die BundID als ein Konto zur sicheren Anmeldung.

Mit der BundID authentifizieren sich Antragstellerinnen und Antragsteller sicher.

Die BundID kann bereits ab dem 16.

Lebensjahr genutzt werden.

Was Antragstellende ab 1. September 2026 brauchen

Wer den Wohngeldantrag online über Service BW einreichen möchte, benötigt künftig eine BundID.

Die Stadt Schwetzingen bittet darum, die Änderung rechtzeitig zu beachten.

Die Stadt Schwetzingen fordert dazu auf, sich gegebenenfalls frühzeitig eine BundID einzurichten.

Alternative für Online-Anträge ohne Service BW

Unabhängig von der Änderung bleibt die Einreichung als PDF-Datei per E-Mail möglich.

Antragstellerinnen und Antragsteller können die Unterlagen als PDF-Datei senden.

Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].

Empfänger ist die Wohngeldstelle der Stadt Schwetzingen.