Wohngeldanträge in Schwetzingen: BundID ab 1. September 2026 über Service BW
Die Wohngeldstelle informiert, dass die Online-Einreichung künftig nur noch mit BundID möglich ist; alternativ können Unterlagen als PDF per E-Mail gesendet werden.
Die Wohngeldstelle der Stadt Schwetzingen weist auf eine Änderung beim Online-Antragsverfahren hin: Ab dem 1. September 2026 können Wohngeldanträge über das Portal Service BW nur noch mit einer BundID gestellt werden. Die BundID dient der sicheren Authentifizierung der Antragstellerinnen und Antragsteller und kann bereits ab dem 16. Lebensjahr genutzt werden.
Wer den Wohngeldantrag online über Service BW einreichen möchte, benötigt damit künftig ein entsprechendes BundID-Konto. Die Stadt bittet darum, die Änderung rechtzeitig zu beachten und sich gegebenenfalls frühzeitig eine BundID einzurichten.
Unabhängig davon bleibt für Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Online-Antrag nicht über Service BW stellen möchten, die Einreichung als PDF-Datei per E-Mail möglich. Die Unterlagen können an die Wohngeldstelle der Stadt Schwetzingen unter [email protected] gesendet werden.
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