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Drohnenflugverbot in Schwäbisch Hall während der Lidl Deutschland Tour
Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall und das Polizeipräsidium Heilbronn warnen.
Sie warnen vor Drohnenflügen.
Die Warnung gilt für die Lidl Deutschland Tour am 20. August.
Ab 12:00 Uhr gilt ein Verbot.
Das Verbot gilt für Drohnenflüge zu jeglichem Zweck.
Die Stadt und das Polizeipräsidium nennen das Einfliegen.
Sie nennen auch das Aufsteigen mit einer Drohne strafrechtlich relevant.
Sie werten es als Straftat nach Paragraph 62 Luftverkehrsgesetz.
Die Stadt und das Polizeipräsidium sagen, dass sie dagegen vorgehen.
Sie kündigen außerdem eine strafrechtliche Verfolgung an.
Das Flugbeschränkungsgebiet beginnt an der Ziellinie.
Die Ziellinie liegt an der Ellwanger Straße.
Das Gebiet erstreckt sich über rund 1852 Meter.
Die Stadt und das Polizeipräsidium nennen folgende Bereiche.
Diese Bereiche liegen im Flugbeschränkungsgebiet.
- Johanniterstraße
- Friedhofsdreieck Weckrieden
- Crailsheimer Straße
- Solpark
- Bühlertalstraße
- Einkornstraße
- Breitloh bis Burgbretzingen
- Railäcker hinter der Kleincomburg
- Tullauer Höhe
- Hagenbacher Ring
- Neue Reifensteige
Die Stadt und das Polizeipräsidium sagen.
Das Gebiet umfasst den kompletten Innenstadtbereich.
Beide Stellen bitten während der gesamten Lidl Deutschland Tour.
Sie bitten um Verzicht auf Drohnenflüge.
Sie werben um Verständnis.