Drohnenflugverbot in Schwäbisch Hall während der Lidl Deutschland Tour

Ab 12 Uhr am 20. August gilt ein Verbot im Flugbeschränkungsgebiet – Einfliegen und Aufsteigen werden als Straftat nach § 62 LuftVG bewertet.

Karte/Übersicht des Flugbeschränkungsgebiets für Drohnenflüge während der Lidl Deutschland Tour.
Flugbeschränkungsgebiet (Drohnenflugverbot) im Bereich der Lidl Deutschland Tour.Foto: schwaebischhall.de

Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall und das Polizeipräsidium Heilbronn weisen Besucherinnen und Besucher der Lidl Deutschland Tour für den 20.8. ausdrücklich darauf hin, dass ab 12 Uhr ein Verbot von Drohnenflügen zu jeglichem Zweck gilt.

Das Einfliegen und Aufsteigen mit einer Drohne werden als Straftat nach §62 LuftVG gewertet und gegebenenfalls bekämpft sowie strafrechtlich verfolgt.

Das Flugbeschränkungsgebiet erstreckt sich über rund 1852 Meter ausgehend von der Ziellinie an der Ellwanger Straße bis zu folgenden Bereichen:

  • Johanniterstraße
  • Friedhofsdreieck
  • Weckrieden
  • Crailsheimer Straße
  • Solpark
  • Bühlertalstraße
  • Einkornstraße / Breitloh bis Burgbretzingen
  • Railäcker hinter der Kleincomburg
  • Tullauer Höhe / Hagenbacher Ring
  • Neue Reifensteige

Nach Angaben der Stadt und des Polizeipräsidiums umfasst dieses Gebiet damit auch den kompletten Innenstadtbereich.

Beide Stellen bitten ausdrücklich darum, während der gesamten Lidl Deutschland Tour auf Drohnenflüge zu verzichten, und werben um Verständnis.

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