Friedrichshafen: Gemeinderat beschließt Bebauungsplan „Gemeinbedarf Kirche Jettenhausen“
Planungsrecht für Neubau von Pfarrkirche und Gemeinderäumen in Jettenhausen – inklusive Abriss der bestehenden Kirche bis auf den Glockenturm sowie angepasster Stellplatzplanung
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat am 21. September 2026 mit großer Mehrheit den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gemeinbedarf Kirche Jettenhausen“ beschlossen. Damit ist die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau der Pfarrkirche und der Gemeinderäume in Jettenhausen geschaffen.
Neubau von Kirche und Gemeindehaus
Nach der Planung soll die bestehende Kirche mit Ausnahme des Glockenturms abgerissen werden. An ihrer Stelle sind eine kleinere Kirche sowie ein separates Gemeindehaus vorgesehen. Auch die Wege und Freiflächen werden neu gestaltet und an die Planung angepasst.
Die bestehende Grünfläche und die vorhandenen Bäume sollen weitgehend erhalten bleiben. Ziel der Planung ist es außerdem, das Stadtteilzentrum aufzuwerten und zu stärken.
Änderungen bei der Stellplatzplanung
Die Katholischen Kirchengemeinden St. Maria Jettenhausen und Zum Guten Hirten wollen die neue Pfarrkirche und die Gemeinderäume errichten. Dafür muss der bestehende Bebauungsplan teilweise geändert werden. Zwar ist der Standort bereits als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt, die bisherige Baugrenze reicht jedoch für die Neukonzeption nicht aus. Auch die Stellplatzplanung wird neu geordnet.
Statt rund 40 notwendiger Stellplätze sind künftig zwölf Stellplätze sowie drei barrierefreie Stellplätze vorgesehen. Nach Angaben der Stadt soll dadurch die Versiegelung der bestehenden hochwertigen Grünfläche verringert werden.
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de abrufbar.
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