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Baubeschluss für die Sanierung und den Umbau von Fallenbrunnen 18 in Friedrichshafen
Baubeschluss für Fallenbrunnen 18
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen fasste den Baubeschluss.
Der Beschluss betrifft die Sanierung und den Umbau von Fallenbrunnen 18.
Die Stadt will das ehemalige Kasernengebäude umbauen.
In dem Gebäude sollen die Albert-Merglen-Schule einziehen.
Außerdem soll eine Kindertagesstätte einziehen.
Im Innenhof plant die Stadt zudem eine neue Sporthalle.
Das Gesamtprojekt hat voraussichtliche Investitionskosten von insgesamt 34,5 Millionen Euro.
Oberbürgermeister Simon Blümcke nannte das Vorhaben die größte Investition der kommenden Jahre.
Blümcke verwies auf die angespannte finanzielle Lage.
Blümcke betonte die Bedeutung für den Bildungsstandort Friedrichshafen.
Schule und Kindertagesstätte im Bestandsgebäude
Das Bestandsgebäude Fallenbrunnen 18 soll umfassend saniert werden.
Die Stadt plant einen Umbau für eine vierzügige gebundene Ganztagsgrundschule.
Die Stadt plant auch eine fünfgruppige Ganztagskindertagesstätte.
Die Albert-Merglen-Schule ist überwiegend im südlichen Gebäudeflügel vorgesehen.
Die Albert-Merglen-Schule ist auch im östlichen Gebäudeflügel vorgesehen.
Die Kindertagesstätte soll im nördlichen Gebäudeflügel unterkommen.
Die Kindertagesstätte soll in den ersten beiden Geschossen liegen.
Für die Schule sind Klassenräume vorgesehen.
Für die Schule sind Differenzierungsräume vorgesehen.
Für die Schule sind Ganztags- und Projekträume vorgesehen.
Die Schule soll eine Mensa mit Ausgabeküche erhalten.
Die Mensa im Dachgeschoss soll neben dem Schulbetrieb genutzt werden.
Die Mensa soll auch für schulische Veranstaltungen dienen.
Die Kindertagesstätte soll einen direkten Zugang zu ihrem Außenbereich bekommen.
Neue Sporthalle im Innenhof
Im Innenhof soll eine Einfeldsporthalle entstehen.
Die Spielfeldgröße soll 15 mal 27 Meter betragen.
Die lichten Höhen sollen 5,50 Meter betragen.
Die Halle soll einen Umkleidebereich erhalten.
Die Stadt plant eine vom Schulgebäude unabhängige Erschließung.
Diese Erschließung soll den externen Sportbetrieb ermöglichen.
Die Stadt will die Halle außerhalb der Schulzeiten nutzen lassen.
Auch Vereine sollen die Halle nutzen können.
Das Dach der Sporthalle soll begrünt werden.
Das Dach soll außerdem mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
Ein Teil der Südfassade soll als Boulderwand dienen.
Sanierung und energetische Standards
Die vorhandene Rohbausubstanz soll weitgehend erhalten bleiben.
Die Stadt will die Rohbausubstanz weiter nutzen.
Wegen erheblicher Schäden ist der Rückbau des Dachstuhls geplant.
Die Stadt plant einen vollständigen Ersatz des Dachstuhls.
Auch die technischen Gebäudeanlagen sollen grundlegend erneuert werden.
Zur Sanierung gehören die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle.
Zur Sanierung gehören neue Fenster und Außentüren.
Zur Sanierung gehört die Erneuerung der Innenräume.
Zur Sanierung gehören Maßnahmen für Brandschutz.
Zur Sanierung gehören Maßnahmen für Barrierefreiheit.
Das Bestandsgebäude soll barrierefrei hergestellt werden.
Die neue Sporthalle soll barrierefrei hergestellt werden.
Im Schulbereich soll ein Aufzug entstehen.
Im Kitabereich soll ein Aufzug entstehen.
Für das Bestandsgebäude strebt die Stadt den Standard Effizienzgebäude 55 an.
Für die neue Sporthalle plant die Stadt den Standard Effizienzgebäude 40.
Die Wärmeversorgung soll über das Fernwärmenetz im Gebiet Fallenbrunnen erfolgen.
Die Schul- und Kindergartenbereiche sollen Fußbodenheizungen erhalten.
Kosten, Förderung und Finanzierung
Für die Sanierung und den Umbau sind 29,5 Millionen Euro vorgesehen.
Dieses Geld soll für Schule und Kindertagesstätte genutzt werden.
Für den Neubau der Sporthalle sind weitere 5 Millionen Euro veranschlagt.
Die nutzungsbezogene Erstausstattung ist nicht in den Gesamtkosten enthalten.
Die Stadt rechnet mit erheblichen Fördermitteln.
Für den Schulbau nennt die Stadt eine Landesförderung von 5 Millionen Euro.
Im Rahmen der Sportstättenförderung können 270.000 Euro beantragt werden.
Für den Bau der Kindertagesstätte sollen 1,9 Millionen Euro aus Fördermitteln abgerufen werden.
Die Fördermittel stammen aus dem Sanierungsgebiet Fallenbrunnen.
Für den Schulbau sollen 14,66 Millionen Euro aus dem Sondervermögen LuKIFG abgerufen werden.
LuKIFG steht für Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen.
Für den Sportstättenbau sollen 3,98 Millionen Euro aus dem Sondervermögen LuKIFG abgerufen werden.
Mit dem Baubeschluss beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung.
Die Verwaltung soll weitere Schritte einleiten.
Die Verwaltung soll die notwendigen Verträge abschließen.
Zeitplan für Planung und Bau
Die Genehmigungsplanung soll im vierten Quartal 2026 starten.
Das Bebauungsplanverfahren soll im vierten Quartal 2026 vorgesehen sein.
Die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Vorabmaßnahmen sollen ab dem vierten Quartal 2026 beginnen.
Die Umsetzung der Vorabmaßnahmen soll vom vierten Quartal 2026 bis zum dritten Quartal 2027 dauern.
Die Werkplanung soll vom vierten Quartal 2026 bis zum vierten Quartal 2027 erfolgen.
Die Vergabepakete sollen im Jahr 2027 geplant sein.
Die Bauzeit soll derzeit vom vierten Quartal 2027 bis zum vierten Quartal 2029 dauern.
Artenschutz und mögliche Risiken
Für die Umsetzung des Baurechts müssen artenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden.
Die Anforderungen gelten besonders im Bebauungsplanverfahren.
Dabei soll die Stadt vorhandene Fledermausquartiere beachten.
Das Artenschutzkonzept sieht ein Ausweichquartier während der Bauphase vor.
Das Konzept sieht auch eine Wiederansiedlung der Fledermäuse vor.
Die Wiederansiedlung soll in neu geschaffenen Quartieren im Dachstuhl erfolgen.
Die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wird für den weiteren Ablauf benötigt.
Die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens muss erfolgreich sein.
Verzögerungen können den Baubeginn betreffen.
Verzögerungen können auch die Fertigstellung und Kosten betreffen.
Verzögerungen können auch Förderfristen betreffen.
Weitere Risiken betreffen mögliche Zusatzmaßnahmen.
Die Zusatzmaßnahmen könnten das Tragwerk betreffen.
Die Zusatzmaßnahmen könnten den Boden betreffen.
Die Zusatzmaßnahmen könnten Schadstoffe betreffen.
Die Zusatzmaßnahmen könnten Kampfmittel betreffen./p