Baubeschluss für die Sanierung und den Umbau von Fallenbrunnen 18 in Friedrichshafen
Albert-Merglen-Schule, Kindertagesstätte und neue Sporthalle sollen künftig unter einem Dach Platz finden

Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat den Baubeschluss für die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Kasernengebäudes Fallenbrunnen 18 gefasst. In dem Gebäude sollen die Albert-Merglen-Schule und eine Kindertagesstätte einziehen. Im Innenhof ist zudem eine neue Sporthalle vorgesehen. Für das Gesamtprojekt sind voraussichtliche Investitionskosten von insgesamt 34,5 Millionen Euro eingeplant.
Oberbürgermeister Simon Blümcke bezeichnete das Vorhaben als die größte Investition der kommenden Jahre. Er verwies dabei auf die angespannte finanzielle Lage und betonte die Bedeutung des Projekts für den Bildungsstandort Friedrichshafen.
Schule und Kindertagesstätte im Bestandsgebäude
Das Bestandsgebäude Fallenbrunnen 18 soll umfassend saniert und für eine vierzügige gebundene Ganztagsgrundschule sowie eine fünfgruppige Ganztagskindertagesstätte umgebaut werden. Die Albert-Merglen-Schule ist überwiegend im südlichen und östlichen Gebäudeflügel vorgesehen. Die Kindertagesstätte soll in den ersten beiden Geschossen des nördlichen Flügels untergebracht werden.
Geplant sind für die Schule Klassenräume, Differenzierungsräume, Ganztags- und Projekträume sowie eine Mensa mit Ausgabeküche. Die Mensa im Dachgeschoss soll neben dem Schulbetrieb auch für schulische Veranstaltungen genutzt werden. Die Kindertagesstätte erhält einen direkten Zugang zu ihrem Außenbereich.
Neue Sporthalle im Innenhof
Im Innenhof des Gebäudes soll eine Einfeldsporthalle mit einer Spielfeldgröße von 15 mal 27 Metern und einer lichten Höhe von 5,50 Metern entstehen. Vorgesehen sind ein Umkleidebereich und eine vom Schulgebäude unabhängige Erschließung für den externen Sportbetrieb. Damit soll die Halle außerhalb der Schulzeiten auch von Vereinen genutzt werden können.
Das Dach der Sporthalle wird begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Ein Teil der Südfassade soll außerdem als Boulderwand genutzt werden.
Sanierung und energetische Standards
Die vorhandene Rohbausubstanz kann weitgehend erhalten und weiter genutzt werden. Wegen erheblicher Schäden an der Dachkonstruktion ist allerdings ein Rückbau und vollständiger Ersatz des Dachstuhls vorgesehen. Auch die technischen Gebäudeanlagen müssen grundlegend erneuert werden.
Zur Sanierung gehören unter anderem die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle, neue Fenster und Außentüren, die Erneuerung der Innenräume sowie Maßnahmen für Brandschutz und Barrierefreiheit. Sowohl das Bestandsgebäude als auch die neue Sporthalle werden barrierefrei hergestellt. Im Schul- und im Kitabereich ist jeweils ein Aufzug vorgesehen.
Für das Bestandsgebäude wird der energetische Standard Effizienzgebäude 55 angestrebt. Die neue Sporthalle soll im Standard Effizienzgebäude 40 ausgeführt werden. Die Wärmeversorgung ist über das Fernwärmenetz im Gebiet Fallenbrunnen vorgesehen. Die Schul- und Kindergartenbereiche erhalten Fußbodenheizungen.
Kosten, Förderung und Zeitplan
Für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes zur Unterbringung von Schule und Kindertagesstätte sind voraussichtliche Gesamtkosten von 29,5 Millionen Euro vorgesehen. Für den Neubau der Sporthalle sind weitere 5 Millionen Euro veranschlagt. Die nutzungsbezogene Erstausstattung für Schule und Kindertagesstätte ist in den Gesamtkosten nicht enthalten.
Zur Finanzierung rechnet die Stadt mit erheblichen Fördermitteln. Für den Schulbau kann mit einer Landesförderung in Höhe von 5 Millionen Euro gerechnet werden. Im Rahmen der Sportstättenförderung können 270.000 Euro beantragt werden. Für den Bau der Kindertagesstätte sollen aus dem Fördertopf für das Sanierungsgebiet Fallenbrunnen 1,9 Millionen Euro abgerufen werden. Darüber hinaus sollen aus dem Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen (LuKIFG) Mittel für den Schulbau in Höhe von 14,66 Millionen Euro und für den Sportstättenbau in Höhe von 3,98 Millionen Euro abgerufen werden.
Mit dem Baubeschluss wird die Verwaltung beauftragt, die für die Realisierung erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten und die notwendigen Verträge abzuschließen. Für die weitere Projektabwicklung sind die Genehmigungsplanung und das Bebauungsplanverfahren im vierten Quartal 2026 vorgesehen. Ebenfalls ab dem vierten Quartal 2026 sollen Planung, Ausschreibung und Vergabe der Vorabmaßnahmen beginnen. Die Umsetzung der Vorabmaßnahmen ist vom vierten Quartal 2026 bis zum dritten Quartal 2027 vorgesehen. Die Werkplanung soll vom vierten Quartal 2026 bis zum vierten Quartal 2027 erfolgen. Für die Vergabepakete sind die Quartale 2027 vorgesehen. Die Bauzeit ist derzeit vom vierten Quartal 2027 bis zum vierten Quartal 2029 angesetzt.
Artenschutz bleibt zu beachten
Für die Umsetzung des Baurechts müssen artenschutzrechtliche Anforderungen im Bebauungsplanverfahren eingehalten werden, insbesondere mit Blick auf vorhandene Fledermausquartiere. Das Artenschutzkonzept sieht ein Ausweichquartier während der Bauphase sowie die spätere Wiederansiedlung der Fledermäuse in den neu geschaffenen Quartieren des wiederaufgebauten Dachstuhls vor.
Für den weiteren Projektablauf sind die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde und die erfolgreiche Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Verzögerungen können sich auf Baubeginn, Fertigstellung, Kosten und Förderfristen auswirken. Zudem bestehen weitere Kosten- und Terminrisiken durch mögliche zusätzliche Maßnahmen bei Tragwerk, Bodenbelastungen, Schadstoffen und Kampfmitteln.
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de abrufbar.
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