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Baden-Baden verlängert Wasserentnahme-Verbot bis 30. September 2026

Die Stadt Baden-Baden verlängert das Verbot zur Entnahme von Wasser.

Das Verbot gilt für Bäche und Quellen im Stadtgebiet.

Die Stadt setzt das neue Ende auf den 30. September 2026.

Die Grundlage ist eine neue Allgemeinverfügung.

Die Stadt nennt niedrige Wasserstände als Grund.

Die Wasserstände stiegen trotz kühler Temperaturen und etwas Regen nicht wieder.

Das teilte die Stadt mit.

Verbot bis 30. September 2026

Die Stadt hält das Verbot zur Wasserentnahme aufrecht.

Die Stadt verbietet das Entnehmen aus Oberflächengewässern und Quellen.

Die Stadt nennt Bäche als betroffenen Bereich.

Die Stadt nennt Quellen als betroffenen Bereich.

Das Verbot läuft bis zum 30. September 2026.

Frühere Allgemeinverfügung bis 31. August 2026

Die Stadt hatte bereits eine Allgemeinverfügung am 24. Juni 2026 erlassen.

Diese Allgemeinverfügung galt bis zum 31. August 2026.

Die Stadt untersagte in dieser Zeit den Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern.

Die Stadt untersagte den Gemeingebrauch auch an Quellen.

Auch damals lagen niedrige Wasserstände vor.

Ausnahmen bleiben bestehen

Die Stadt nennt Baggerseen als Ausnahme.

In Baggerseen wird Kies abgebaut.

Die Entnahme von Wasser aus Baggerseen bleibt erlaubt.

Die Stadt stuft diese Ausnahme weiterhin so ein.

Bürger sollen Fließgewässer nicht betreten

Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger weiterhin um Abstand.

Die Stadt will verhindern, dass Fließgewässer betreten werden.

Die Stadt schützt damit aquatische Organismen.

Aquatische Organismen sind Tiere und Pflanzen im Wasser.

Entnahme mit Pumpen bleibt immer verboten

Die Stadt weist auf ein weiteres Verbot hin.

Die Entnahme von Wasser aus Bachläufen mit Pumpen ist verboten.

Das Verbot gilt zu jeder Zeit.

Das Verbot gilt auch außerhalb von Niedrigwasserzeiten.

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung

Die Stadt stellt die neue Allgemeinverfügung online bereit.

Während der Gültigkeit kann man sie auf der Webseite der Stadt einsehen.

Die Internetadresse lautet www.baden-baden.de .

Das städtische Umweltamt beantwortet Fragen zur Situation.

Das Umweltamt beantwortet Fragen zur Allgemeinverfügung.

Die Telefonnummer lautet 07221 93-1501.

Die E-Mail-Adresse lautet [email protected] .