Baden-Baden verlängert Wasserentnahme-Verbot bis 30. September 2026
Neue Allgemeinverfügung regelt die Entnahme aus Bächen, Quellen und Oberflächengewässern – mit Ausnahmen für Baggerseen und weiterhin verboten per Pumpen aus Bachläufen
Die Stadt Baden-Baden verlängert das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Bächen und Quellen im Stadtgebiet bis zum 30. September 2026. Grundlage ist eine neue Allgemeinverfügung, nachdem die Wasserstände trotz zwischenzeitlich gesunkener Temperaturen und etwas Regen nicht wieder angestiegen sind.
Bereits mit einer Allgemeinverfügung vom 24. Juni 2026 hatte die Stadt den Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern und Quellen wegen niedriger Wasserstände bis zum 31. August 2026 untersagt. Ausgenommen von dem Verbot sind weiterhin die Baggerseen, aus denen Kies abgebaut wird.
Verlängerung bis Ende September
Nach Angaben der Stadt bleibt es daher beim Verbot, Wasser aus Oberflächengewässern und Quellen zu entnehmen. Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger zudem, auch Fließgewässer weiterhin nicht zu betreten, um die aquatischen Organismen zu schützen.
Außerdem weist die Stadt darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Bachläufen mittels Pumpen zu jeder Zeit verboten ist, also auch außerhalb von Niedrigwasserzeiten.
Weitere Informationen
Die neue Allgemeinverfügung ist während ihrer Gültigkeit auf der Webseite der Stadt Baden-Baden einsehbar unter www.baden-baden.de.
Fragen zur aktuellen Situation und zur Allgemeinverfügung beantwortet das städtische Umweltamt unter der Telefonnummer 07221 93-1501 oder per E-Mail an [email protected].
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