3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland

3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland: Die Zahl sank 2025 um 2,1 %, erstmals seit Kriegsbeginn gehen auch ukrainische Ersteinreisen deutlich zurück.

Von Redaktion2 Min. Lesezeit

Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Schutzsuchende erfasst. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ging die Zahl damit gegenüber dem Jahresende 2024 um 2,1 % beziehungsweise 68 000 zurück.

Bestandsaufnahme zum Jahresende

Die neuen Daten zeigen eine rückläufige Entwicklung bei den Schutzsuchenden in Deutschland. Besonders auffällig ist dabei, dass sich die Zahl der erstmals eingereisten Schutzsuchenden zum Jahresende 2025 fast halbiert hat. Damit setzt sich eine deutliche Veränderung in der Zusammensetzung und Dynamik der registrierten Schutzsuchenden fort.

Anteilig an der Gesamtbevölkerung lebten die meisten Schutzsuchenden in Bremen, Saarland und Berlin. Die niedrigsten Anteile wurden in Brandenburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet.

Herkunft und Entwicklung der ersten Einreisen

Betrachtet nach Staatsangehörigkeit stellten syrische, afghanische und türkische Staatsangehörige zusammen zwei Drittel der Schutzsuchenden. Bei den erstmals eingereisten Schutzsuchenden waren Ukrainerinnen und Ukrainer die größte Gruppe.

Eine Besonderheit hebt die aktuelle Auswertung deutlich hervor: Erstmals seit Beginn des russischen Angriffskriegs waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Männer als Frauen. Zugleich ging die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender aus der Ukraine ebenfalls deutlich zurück.

Besonders starke Rückgänge gab es außerdem bei Schutzsuchenden aus Syrien und der Türkei. Insgesamt lag die Zahl der erstmals eingereisten Schutzsuchenden zum Jahresende 2025 fast um die Hälfte unter dem Vorjahreswert.

Aufenthaltsstatus der Schutzsuchenden

Mehr als vier Fünftel der Schutzsuchenden verfügten über einen befristeten Aufenthaltstitel. Knapp ein Achtel hatte einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.

Der häufigste Aufenthaltstitel war der vorübergehende Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Danach folgte die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention, anschließend subsidiärer Schutz.

Einordnung und Methodik

Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass Schutzsuchende im Ausländerzentralregister erfasst werden. Zu ihnen zählen Personen mit laufendem Asylverfahren, Personen mit befristetem oder unbefristetem Schutzstatus, Personen mit abgelehntem Asylverfahren sowie weitere Gruppen mit Schutz- oder Aufenthaltsrechten.

Für die Interpretation der Entwicklung ist laut Mitteilung wichtig, dass die Zahl der registrierten Schutzsuchenden von Ein- und Abwanderung, Geburten, Todesfällen, Statusänderungen, Einbürgerungen und Registerbereinigungen beeinflusst wird.

Datenzugang

Die vollständigen Daten sind in GENESIS-Online sowie im Statistischen Bericht „Schutzsuchende“ auf der Themenseite „Migration und Integration“ verfügbar.

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