Kostenfreie Energieberatung im Unterallgäu: Bewerbung bis 30. September

Die Fachstelle für Klimaschutz am Landratsamt Unterallgäu informiert über die Wärmeoffensive zur Sanierung von Mehrfamilienhäusern und nennt Themen wie Heizlastberechnungen, Dämmung und den Austausch alter Ölheizungen.

Philipp Ostermaier (rechts im Bild), Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern, begutachtete zusammen mit den Eigentümern der WEG in Bad Wörishofen unter anderem die Heizung.
Philipp Ostermaier (rechts im Bild), Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern, begutachtete zusammen mit den Eigentümern der WEG in Bad Wörishofen unter anderem die Heizung.Foto: Sandra ten Bulte/Landratsamt Unterallgäu

Wohnungseigentümer-Gemeinschaften im Unterallgäu können sich noch bis zum 30. September für eine kostenfreie Energieberatung bewerben. Darauf weist die Fachstelle für Klimaschutz am Landratsamt Unterallgäu hin. Die Bewerbungen sind unter www.unterallgaeu.de/waermeoffensive möglich.

Die Beratungsaktion zur Sanierung von Mehrfamilienhäusern, die die Fachstelle Ende Juni gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern gestartet hat, ist nach Angaben des Landratsamts gut angelaufen. Die erste Vor-Ort-Beratung fand Mitte August in einem Mehrfamilienhaus in Bad Wörishofen statt. Viele weitere Beratungen seien bereits terminiert.

„Die Aktion ist sehr gut angelaufen“, sagte Sandra ten Bulte, Klimaschutzmanagerin am Landratsamt Unterallgäu. Bereits Ende Juli sei die angestrebte Bewerbungsanzahl erreicht gewesen. Wegen der positiven Resonanz sei das Beratungskontingent aufgestockt worden, sodass weiterhin Bewerbungen möglich seien.

Beratung zu Heizung und Gebäudehülle

Bei der ersten Beratung in Bad Wörishofen ging es um ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1981 mit mehreren vermieteten Wohnungen. Die Eigentümer wollten die alte Ölheizung zeitnah ersetzen. Energieberater Philipp Ostermaier von der Verbraucherzentrale Bayern prüfte daher den Heizungskeller und die Heizkörper.

Als mögliche Lösung nannte er eine Wärmepumpe. Vorab müsse allerdings mit einer Heizlastberechnung geprüft werden, ob eine Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius ausreiche, um die Räume mit den bestehenden Heizkörpern ausreichend zu erwärmen. Der Wärmepumpenbetrieb könne sich unter Umständen auch mit der aktuellen Heizung durch Absenkung der Vorlauftemperatur simulieren lassen.

Für eine Grundwasserwärmepumpe sei eine Probebohrung erforderlich. Falls das Grundwasser nicht die nötigen Voraussetzungen erfülle, komme auch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe infrage. Sie sei jedoch etwas weniger effizient. Als weitere Möglichkeit sei eine Pelletheizung genannt worden; Platz dafür sei vorhanden. Auch hierfür sei eine Heizlastberechnung wichtig. Dabei solle berücksichtigt werden, ob in naher Zukunft Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle den Heizenergiebedarf senken könnten.

Ostermaier verwies darauf, dass der „Königsweg“ zunächst in der Sanierung der Gebäudehülle und erst danach im Heizungstausch liege. Im konkreten Fall mit einer 45 Jahre alten Ölheizung könne er aber nachvollziehen, dass deren Austausch Priorität habe. Dennoch riet er, in absehbarer Zeit zumindest Teilmaßnahmen an der Fassade umzusetzen, falls keine Komplettsanierung einschließlich Fassadendämmung möglich sei.

Besonders wichtig sei die Dämmung des Dachs beziehungsweise der obersten Geschossdecke, um im Winter Energie zu sparen und im Sommer die Hitze in den Dachwohnungen zu reduzieren. Weitere Einsparungen ließen sich nach Angaben des Energieberaters durch die Dämmung der Kellerdecke, die Abdichtung der Eingangstür sowie die Dämmung der Heizkörpernischen und Rollladenkästen erzielen.

Auch der bereits begonnene Austausch der zweifach verglasten Fenster gegen dreifach verglaste Fenster sollte fortgesetzt werden. Dabei müsse ein Mindestluftwechsel in jeder Wohnung gewährleistet bleiben, um Schimmelbildung zu vermeiden. Als einfache Lösung nannte Ostermaier Fenster mit Falzlüftung.

Im Zusammenhang mit der Sanierung verwies er zudem auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Danach könne die WEG 30 Prozent Förderung für die Heizung und 15 bis 20 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle erhalten.

Photovoltaikanlage als Ergänzung

Auch die vorhandene Photovoltaikanlage, deren Einspeisevergütung bald endet, war Teil der Beratung. Ostermaier erklärte, die Anlage lasse sich gut mit der künftigen Heizung verbinden. Sie könne Strom für eine Wärmepumpe liefern. Bei einer Pelletheizung könne sie den Heizbetrieb über einen Heizstab ergänzen. Alternativ sei es möglich, den Mietern den PV-Strom für den Stromverbrauch in den Wohnungen anzubieten.

Nach der zweistündigen Beratung zeigten sich die Eigentümer sehr zufrieden. Sie erhalten nun noch einen Beratungsbericht und können in einer Nachbesprechung offene Fragen mit dem Energieberater klären.

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