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Umtauschpflicht für Kartenführerschein: Frist bis zum 19. Januar 2027
Inhaber eines Kartenführerscheins mit Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004
müssen den Führerschein umtauschen.
Die Umtauschfrist endet am 19. Januar 2027.
Ab dem Stichtag verliert der Kartenführerschein seine Gültigkeit.
Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite unter Nummer 4a.
Antrag bei der Wohnortgemeinde
Den Antrag müssen Kartenführerscheininhaber bei der Wohnortgemeinde einreichen.
Das gilt, wenn die Person nicht in Tuttlingen
und Teilorten wohnt.
Antrag bei Tuttlingen per Post
Personen mit Wohnsitz in Tuttlingen und Teilorten
müssen den Antrag per Post einreichen.
Diese Personen schicken den Antrag an das Landratsamt Tuttlingen.
Formular auf der Internetseite
Das Landratsamt Tuttlingen stellt ein vorgesehenes Formular online bereit.
Das Formular liegt unter der Überschrift
„Formulare und Merkblätter – Fahrerlaubnis Umstellung“.
Die Internetseite gehört zum Landratsamt Tuttlingen.
Welche Unterlagen werden benötigt
Für den Umtausch müssen Antragsteller ein aktuelles biometrisches Passbild
vorlegen.
Außerdem müssen sie eine Kopie des Führerscheins einreichen.
Zusätzlich benötigen sie eine Kopie des Personalausweises.
Direktversand durch die Bundesdruckerei
Nach Angaben des Landratsamtes gibt es eine Möglichkeit
für den Direktversand des neuen Führerscheins.
Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei.
Dafür muss der Antragsteller persönlich zur Antragstellung vorsprechen.
Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung befristet gekennzeichnet.
Die Befristung gilt bis zum 19. Januar 2027.
Alternativ wird der bisherige Führerschein bei der Antragstellung
ungültig gekennzeichnet.
Die Befristung kann auch bei der Wohnortgemeinde erfolgen.
Termin bei der Führerscheinstelle
Persönliche Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur nach
Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvereinbarung erfolgt über die Homepage.
Der Terminservice heißt „Onlinedienste – Terminbuchung“.
Kontakt für Rückfragen
Die Führerscheinstelle beantwortet Rückfragen.
Die Telefonnummer lautet 07461-926 5199.
Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].
Fristen für Papierführerscheine
Für Papierführerscheine gelten eigene Umtauschfristen.
- Geburtsjahr vor 1953 bis 19. Januar 2033.
- Geburtsjahr 1953 bis 1958 bis 19. Januar 2022.
- Geburtsjahr 1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023.
- Geburtsjahr 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024.
- Geburtsjahr ab 1971 bis 19. Januar 2025.
Fristen für Scheckkartenführerscheine
Für Scheckkartenführerscheine gelten ebenfalls Umtauschfristen.
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026.
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027.
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028.
- Ausstellungsjahr 2008 bis 2008 bis 19. Januar 2029.
- Ausstellungsjahr 2009 bis 2009 bis 19. Januar 2030.
- Ausstellungsjahr 2010 bis 2010 bis 19. Januar 2031.
- Ausstellungsjahr 2011 bis 2011 bis 19. Januar 2032.
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013 bis 19. Januar 2033.
Geburtsjahr vor 1953 unabhängig vom Ausstellungsjahr
Fahrerlaubnisinhaber mit Geburtsjahr vor 1953 müssen unabhängig vom
Ausstellungsjahr umtauschen.
Die Frist endet am 19. Januar 2033.