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Sperrung von Grill- und Feuerstellen im Landkreis Tuttlingen bis 15. September verlängert

Das Kreisforstamt Tuttlingen verlängert die Sperrung der Grill- und Feuerstellen.

Die Verlängerung gilt im Wald im Landkreis Tuttlingen.

Das Verbot dauert weitere 15 Tage.

Das Verbot gilt bis zum 15. September.

Das Kreisforstamt nennt anhaltende Trockenheit als Grund.

Der Schutz der Natur soll dabei im Vordergrund stehen.

Das Kreisforstamt nennt auch die Vermeidung gefährlicher Waldbrände.

Die Temperaturen sind inzwischen nach Angaben moderater.

Die bisherigen Niederschläge reichen jedoch nicht für eine nachhaltige Entspannung.

Das Kreisforstamt nennt zudem regional stark unterschiedliche Niederschlagsmengen.

Das Kreisforstamt nennt einen möglichen frühen Zeitpunkt für eine Aufhebung.

Diese Aufhebung soll bei deutlicher Durchfeuchtung der Böden möglich sein.

Dann soll sich das Brandpotenzial merklich mindern.

Bis dahin bleibt das Feuermachen auf offiziellen Feuerstellen untersagt.

Das gilt auch im Umkreis von bis zu 100 Metern zum Waldrand.

Das Kreisforstamt untersagt das Feuermachen auf allen offiziellen Feuerstellen.

Das Kreisforstamt untersagt den Bereich bis zu 100 Metern um den Waldrand.

Mitgebrachte Grillgeräte sind im Wald verboten.

Mitgebrachte Grillgeräte sind auch im Umkreis von bis zu 100 Metern verboten.

Das Kreisforstamt nennt als Beispiel für offenes Feuer Fackeln.

Fackeln sind im Wald verboten.

Fackeln sind auch im Umkreis von bis zu 100 Metern verboten.

Das Kreisforstamt nennt zusätzliche Sicherheitsregeln.

Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot.

Das Kreisforstamt fordert, brennende Zigaretten nicht aus Fahrzeugen zu werfen.

Das Kreisforstamt empfiehlt nur auf ausgewiesenen Parkflächen zu parken.

Heiße Fahrzeugteile können trockenes Gras oder Laub entzünden.

Das Kreisforstamt bittet, Müll mitzunehmen.

Glasflaschen und Scherben können nach Angaben des Kreisforstamts wie Brenngläser wirken.

Glasflaschen und Scherben können Brände verursachen.

Das Verbrennen von Wald- oder Gartenabfällen ist derzeit untersagt.

Das Verbrennen von Reisig und Ästen ist nach Angaben des Kreisforstamts derzeit untersagt.

Im Brandfall soll die Feuerwehr unverzüglich alarmiert werden.

Die Alarmierung soll über den Notruf 112 erfolgen.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen abrufbar.

Die Adresse lautet www.landkreis-tuttlingen.de/Bekanntmachungen.

Das Kreisforstamt bittet um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.

Verantwortungsbewusstes Verhalten soll helfen, Waldbrände zu vermeiden.

Das Verhalten soll den Wald als wichtigen Lebensraum schützen.