Sperrung von Grill- und Feuerstellen im Landkreis Tuttlingen bis 15. September verlängert
Kreisforstamt Tuttlingen verlängert die Maßnahmen um 15 Tage; im Wald gelten außerdem Rauchverbot und weitere Sicherheitsregeln.
Das Kreisforstamt Tuttlingen verlängert die Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Wald im Landkreis Tuttlingen um 15 Tage bis zum 15. September. Hintergrund ist die weiterhin vorherrschende Trockenheit. Der Schutz der Natur und die Vermeidung gefährlicher Waldbrände seien dafür maßgeblich, teilt das Kreisforstamt mit.
Zwar seien die Temperaturen inzwischen moderater, die bisherigen Niederschläge reichten jedoch nicht aus, um die Trockenheit nachhaltig zu entschärfen. Hinzu komme, dass die Niederschlagsmengen regional sehr unterschiedlich ausgefallen seien. Sollte es vorzeitig zu einer deutlichen Durchfeuchtung der Böden und damit zu einer merklichen Minderung des Brandpotenzials kommen, könne das Verbot vorzeitig aufgehoben werden.
Damit bleibt das Feuermachen auf allen offiziellen Feuerstellen innerhalb des Waldes sowie im Umkreis von bis zu 100 Metern zum Waldrand weiterhin untersagt. Auch mitgebrachte Grillgeräte und jede Form offenen Feuers, etwa Fackeln, sind im Wald und innerhalb dieses Bereichs verboten.
Das Kreisforstamt weist zudem auf weitere Sicherheitsregeln hin: Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot. Brennende Zigaretten dürfen keinesfalls aus Fahrzeugen geworfen werden. Außerdem soll nur auf ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden, da heiße Fahrzeugteile trockenes Gras oder Laub entzünden können.
Auch Müll solle wieder mitgenommen werden. Glasflaschen und Scherben könnten wie Brenngläser wirken und Brände verursachen. Das Verbrennen von Wald- oder Gartenabfällen, Reisig und Ästen ist nach Angaben des Kreisforstamts derzeit ebenfalls untersagt.
Im Brandfall soll die Feuerwehr unverzüglich über den Notruf 112 alarmiert werden. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter www.landkreis-tuttlingen.de/Bekanntmachungen abrufbar.
Das Kreisforstamt bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme. Verantwortungsbewusstes Verhalten könne dazu beitragen, Waldbrände zu vermeiden und den Wald als wichtigen Lebensraum zu schützen.
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