Einfache Sprache
Tempo 40 in Hettingen und Inneringen zum Schutz vor Verkehrslärm
Neue Tempo-40-Regeln in Hettingen und Inneringen
In den Ortsdurchfahrten von Hettingen und Inneringen gilt künftig Tempo 40.
Das teilte das Landratsamt Sigmaringen mit.
Die Verkehrsbehörde ordnete die Beschränkung zum Schutz der Wohnbevölkerung an.
Der Schutz soll vor Verkehrslärm wirken.
Geltungsbereich der Tempo-40-Zonen
Die neue Regelung gilt ganztägig.
Sie gilt in der gesamten Ortsdurchfahrt von Hettingen an der B 32.
Sie gilt auch in der Ortsdurchfahrt von Inneringen an der K 8201.
In Hettingen betrifft Tempo 40 die Hauptstraße.
In Inneringen betrifft Tempo 40 die Sigmaringer Straße.
In Inneringen betrifft Tempo 40 die Gammertinger Straße.
Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung vor Hettingen
Zusätzlich gilt vor dem Ortseingang von Hettingen eine Begrenzung auf 70.
Die Begrenzung liegt bei 70 Kilometer pro Stunde.
Die Begrenzung liegt auf einer Länge von rund 340 Metern.
Die Strecke liegt aus Richtung Veringenstadt kommend.
Beginn der Beschilderung
Die Beschilderung für die neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen soll voraussichtlich
ab dem 28. September eingerichtet werden.
Auslöser und Prüfungen des Verfahrens
Beschwerden von Anwohnern lösten das Verfahren aus.
Auch Anträge der Stadt Hettingen lösten das Verfahren aus.
Das Landratsamt ließ eine Lärmberechnung durchführen.
Die Lärmberechnung folgte den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen.
Die Berechnung ergab Überschreitungen an mehreren Anwesen.
Die Überschreitungen betrafen tags 65 Dezibel A.
Die Überschreitungen betrafen nachts 55 Dezibel A.
Daraufhin prüfte die Verkehrsbehörde verkehrsrechtliche Maßnahmen.
Die Maßnahmen sollten die Anwohner vor Verkehrslärm schützen.
Begründung für Tempo 40
Nach Angaben des Landratsamtes senkt Tempo 40 Bremsvorgänge und Beschleunigungsvorgänge.
Die Senkung mindert Lärmspitzen.
Die Entscheidung berücksichtigte Interessen der Anwohner und der Gemeinde.
Die Abwägung berücksichtigte auch den fließenden Verkehr.
Dabei spielte besonders der öffentliche Personennahverkehr eine Rolle.
Die Verkehrsbehörde traf die Entscheidung zugunsten von Tempo 40.
Tempo 40 gilt in diesem Fall als verhältnismäßige Maßnahme.
Tempo 40 begegnet den festgestellten Lärmbelastungen wirksam.
Tempo 40 sichert zugleich die Funktionsfähigkeit der Straßen.
Die Straßen bleiben damit überörtliche Verbindungsachsen.