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Verbindliche Terminvereinbarung im Schwarzwald-Baar-Kreis: Zulassungsstellen mit längeren Wartezeiten
Terminpflicht ab 3. August
Seit dem 3. August gilt im Schwarzwald-Baar-Kreis eine verbindliche Terminvereinbarung.
Die Terminpflicht gilt bei den Zulassungsstellen.
Sie gilt auch bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes.
Ziele der Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung nennt als Ziel eine bessere Planbarkeit.
Die Kreisverwaltung nennt außerdem kürzere Wartezeiten vor Ort als Ziel.
Vor der Umstellung gab es laut Kreisverwaltung teilweise stundenlange Wartezeiten.
Wartezeiten trotz Umstellung
Nach der Umstellung gibt es bei den Zulassungsstellen weiterhin längere Wartezeiten.
Das gilt, bis ein Termin verfügbar ist.
Die Situation betrifft die Standorte Villingen und Donaueschingen.
Die Kreisverwaltung bewertet die Lage als nicht zufriedenstellend.
Grund für die Probleme
Grundsätzlich sollen Termine bei den Zulassungsstellen innerhalb weniger Tage verfügbar sein.
Die Kreisverwaltung nennt als Ursache den komplexen Charakter der Umstellung.
Die Umstellung betrifft die verbindliche Terminvergabe.
Die Kreisverwaltung sagt, dass sich der Nachsteuerungsbedarf erst im laufenden Betrieb zeigt.
Die Kreisverwaltung nennt fortlaufende Anpassungen zur Verbesserung des Betriebs.
Personeller Engpass bis Ende September
Zusätzlich nennt die Kreisverwaltung einen personellen Engpass.
Der Engpass entsteht laut Kreisverwaltung durch unvorhergesehene Krankheitsausfälle.
Die Kreisverwaltung erwartet daher Kapazitätsengpässe bei den Zulassungsstellen bis Ende September.
Digitale Fahrzeugzulassung als Alternative
Die Kreisverwaltung nennt digitale Angebote als Alternative.
Die Kreisverwaltung sagt, dass Anmeldungen online möglich sind.
Die Kreisverwaltung nennt dafür das Behörden-Serviceportal des Bundes.
Ein persönliches Vorsprechen bei der Behörde ist laut Kreisverwaltung dabei nicht nötig.
Die Kreisverwaltung sagt auch, dass Online-Abmeldungen ohne vorherige Anmeldung möglich sind.
Erforderliche Anmeldung über Bund-ID
Für An- und Ummeldungen ist eine Authentifizierung erforderlich.
Die Kreisverwaltung nennt als Möglichkeiten die Bund-ID.
Die Kreisverwaltung nennt auch die Online-Funktion des Personalausweises.
Die Kreisverwaltung nennt außerdem Aufenthaltstitel als mögliche Grundlage.
Die Kreisverwaltung nennt auch ein Elster-Zertifikat.
Informationen zu i-Kfz
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt Informationen zu i-Kfz bereit.
i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeugzulassung.
Die Kreisverwaltung verweist auf diese Seite: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html.
Gebühren bei i-Kfz
Nach der Umsetzung der vierten Stufe von i-Kfz sind die Gebühren laut Bundesministerium geringer.
Die Gebühren sind laut Bundesministerium deutlich geringer als am Schalter vor Ort.
Für eine Abmeldung nennt das Bundesministerium 2,10 Euro.
Das Bundesministerium setzt den Schalterpreis dafür auf 15,90 Euro.
Für die Erstzulassung eines neuen Fahrzeugs nennt das Bundesministerium 12,80 Euro.
Das Bundesministerium nennt als Schalterpreis dafür rund 30 Euro.