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Verbindliche Terminvereinbarung im Schwarzwald-Baar-Kreis: Zulassungsstellen mit längeren Wartezeiten

Kreisverwaltung nennt Umstellungsprozess und personellen Engpass; Kapazitäten sollen voraussichtlich bis Ende September begrenzt bleiben

Von Redaktion LK Schwarzwald-Baar-Kreis03.09.26, 16:01

Seit dem 3. August gilt bei den Zulassungsstellen und der Führerscheinstelle des Landratsamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis eine verbindliche Terminvereinbarung. Nach Angaben der Kreisverwaltung soll das die Planbarkeit für Kundinnen und Kunden verbessern und die Wartezeiten vor Ort verringern. Zuvor habe es teilweise stundenlange Wartezeiten gegeben.

Nach der Umstellung kommt es bei den Zulassungsstellen in Villingen und Donaueschingen derzeit jedoch weiterhin zu längeren Wartezeiten, bis ein Termin verfügbar ist. Die Kreisverwaltung bewertet die Lage als nicht zufriedenstellend. Grundsätzlich sollten Termine bei den Zulassungsstellen – wie bereits bei der Führerscheinstelle – innerhalb weniger Tage verfügbar sein.

Als Ursache nennt die Verwaltung den komplexen Charakter der Umstellung auf die verbindliche Terminvergabe. Trotz der Vorbereitungen zeige sich erst im laufenden Betrieb, wo Nachsteuerungsbedarf bestehe. Es gebe fortlaufende Anpassungen, um den Betrieb zu verbessern. Hinzu komme aktuell ein personeller Engpass aufgrund unvorhergesehener Krankheitsausfälle. Deshalb werde es voraussichtlich noch bis Ende September zu Kapazitätsengpässen bei den Zulassungsstellen kommen.

Digitale Fahrzeugzulassung als Alternative

Die Kreisverwaltung weist zugleich darauf hin, dass Anmeldungen sowie wichtige Zulassungs- und Ummeldungsvorgänge inzwischen auch digital über das Behörden-Serviceportal des Bundes erledigt werden können, ohne persönlich bei der Behörde vorzusprechen. Online-Abmeldungen sind demnach ohne vorherige Anmeldung möglich. Für An- und Ummeldungen ist eine Authentifizierung über die Bund-ID, die Online-Funktion des Personalausweises oder Aufenthaltstitel oder ein Elster-Zertifikat erforderlich.

Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html bereit.

Seit der Umsetzung der 4. Stufe von i-Kfz sind die Gebühren für die internetbasierte Zulassung deutlich geringer als am Schalter vor Ort. Eine Abmeldung kostet demnach statt 15,90 Euro nur 2,10 Euro. Die Erstzulassung eines neuen Fahrzeugs kostet statt rund 30 Euro nur 12,80 Euro.

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Die Nutzung von „i-KfZ“ macht den Behördengang überflüssig.
Die Nutzung von „i-KfZ“ macht den Behördengang überflüssig.Foto: lrasbk.de

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