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Zwei Fußgängerampeln in St. Leon-Rot werden modernisiert

Das Amt für Straßen- und Radwegebau des Rhein-Neckar-Kreises modernisiert zwei Fußgängerampeln.

Die Arbeiten betreffen die Landesstraße 546 in St.

Leon-Rot.

Zuerst modernisiert das Amt die Fußgängerampel in der Marktstraße.

Die Marktstraße liegt auf Höhe der Kirche St.

Leo der Große.

Danach modernisiert das Amt die Fußgängerampel in der Roter Straße.

Die Roter Straße liegt auf Höhe der Kramer Mühle.

Die Arbeiten an der Marktstraße beginnen am Montag, 28. September.

Die Baumaßnahme soll etwa drei Wochen dauern.

Voraussetzung sind passende Wetterbedingungen.

Voraussichtlich ab Montag, 19. Oktober, folgt die Ampelanlage in der Roter Straße.

Umfang der Arbeiten

Beide Fußgängerampeln erhalten eine neue Erfassungstechnik.

Beide Fußgängerampeln erhalten zudem energiesparende LED-Leuchtmittel.

Die Gehwegbereiche werden barrierefrei ausgebaut.

Verkehrsregelung während der Bauzeit

Für die Tiefbauarbeiten braucht das Bauvorhaben Einschränkungen des Verkehrsraums.

Die Fußgängerquerungen sichert das Amt während der Bauzeit.

Das Amt nutzt dafür eine provisorische Ampelanlage.

Die provisorische Ampelanlage regelt den Fahrzeugverkehr zugleich.

Das gilt bei halbseitiger Sperrung.

Im Bereich der Marktstraße gibt es bereits ab Samstag, 26. September, Einschränkungen.

  • Ab Samstag, 26. September bleibt die vorübergehende Einbahnstraßenregelung bestehen.
  • Die Einbahnstraßenregelung gilt in Richtung Leostraße.
  • Die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung wird aufgehoben.

Das Amt hebt die bisherige Sackgasse Alte Schulstraße auf.

Es hebt die Sackgasse für die Dauer der Arbeiten auf.

Das Amt richtet die Alte Schulstraße als Einbahnstraße ein.

Das Ausfahren auf die Marktstraße ist dann nicht mehr erlaubt.

Das Einfahren auf die Marktstraße bleibt möglich.

Im Bereich der Schule gilt eine weitere Regel für die Alte Schulstraße.

Aus der Alten Schulstraße ist nur das Rechtsabbiegen in die Schulstraße zulässig.

Das Amt richtet Halteverbote ein.

Die Halteverbote schaffen Platz für die provisorische Fußgängerquerung.

Die Halteverbote schaffen außerdem Platz für die Tiefbauarbeiten.

Die Halteverbote betreffen die Stellplätze nahe der Marktstraße 28.

Nach der Inbetriebnahme der erneuerten Ampelanlage in der Marktstraße beginnt die nächste Phase.

Das Amt setzt dann die Arbeiten an der Fußgängerampel in der Roter Straße fort.

Das betrifft den Abschnitt auf Höhe der Kramer Mühle.

Für diesen Abschnitt plant das Amt während des Betriebs der provisorischen Ampelanlage keine weiteren Änderungen.

Das gilt nach Angaben des Amtes für die Verkehrsführung.

Kosten

Das Land Baden-Württemberg trägt die Kosten für die Erneuerung der Ampelanlagen.

Die Gemeinde St.

Leon-Rot trägt die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Gehwegbereiche.

Das Amt bittet um Verständnis für unvermeidbare Beeinträchtigungen.

Das Amt bittet um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.