Zwei Fußgängerampeln in St. Leon-Rot werden modernisiert

Modernisierung an der L 546 mit neuer Erfassungstechnik, LED-Leuchtmitteln und barrierefreien Gehwegen

Zwei Fußgängerampeln in St. Leon-Rot werden modernisiert
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Das Amt für Straßen- und Radwegebau des Rhein-Neckar-Kreises modernisiert zwei Fußgängerampeln an der Landesstraße 546 in St. Leon-Rot. Betroffen sind zunächst die Anlage in der Marktstraße auf Höhe der Kirche St. Leo der Große und anschließend die Ampel in der Roter Straße auf Höhe der Kramer Mühle.

Die Arbeiten an der Marktstraße beginnen am Montag, 28. September. Wenn die Wetterbedingungen mitspielen, soll die Baumaßnahme nach etwa drei Wochen abgeschlossen sein. Voraussichtlich ab Montag, 19. Oktober, folgt dann die Ampelanlage in der Roter Straße.

Umfang der Arbeiten

Beide Fußgängerampeln werden mit neuer Erfassungstechnik und energiesparenden LED-Leuchtmitteln ausgestattet. Zusätzlich werden die Gehwegbereiche barrierefrei ausgebaut.

Verkehrsregelung während der Bauzeit

Für die Tiefbauarbeiten sind Einschränkungen des Verkehrsraums erforderlich. Während der Bauzeit werden die Fußgängerquerungen durch eine provisorische Ampelanlage gesichert, die bei halbseitiger Sperrung zugleich den Fahrzeugverkehr regelt.

Im Bereich der Marktstraße gelten ab Samstag, 26. September, bereits weitere Einschränkungen. Auf Höhe der Kirche St. Leo der Große bleibt die vorübergehende Einbahnstraßenregelung in Richtung Leostraße bestehen. Die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung wird aufgehoben. Die bisherige Sackgasse Alte Schulstraße wird für die Dauer der Arbeiten aufgehoben und als Einbahnstraße eingerichtet. Das Ausfahren auf die Marktstraße ist dann nicht mehr erlaubt, das Einfahren bleibt möglich. Im Bereich der Schule ist aus der Alten Schulstraße nur das Rechtsabbiegen in die Schulstraße zulässig. Damit für die provisorische Fußgängerquerung auf Höhe der Marktstraße 28 sowie für die Tiefbauarbeiten ausreichend Platz vorhanden ist, werden für die betroffenen Stellplätze Halteverbote eingerichtet.

Nach der Inbetriebnahme der erneuerten Ampelanlage in der Marktstraße werden die Arbeiten an der Fußgängerampel in der Roter Straße auf Höhe der Kramer Mühle fortgesetzt. Für diesen Abschnitt sind während des Betriebs der provisorischen Ampelanlage nach Angaben des Amtes keine weiteren Änderungen an der Verkehrsführung vorgesehen.

Kosten

Die Kosten für die Erneuerung der Ampelanlagen trägt das Land Baden-Württemberg. Für den barrierefreien Ausbau der Gehwegbereiche kommt die Gemeinde St. Leon-Rot auf.

Das Amt für Straßen- und Radwegebau bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen sowie um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.

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