Einfache Sprache
Pflichtumtausch von Führerscheinen: Frist endet am 19. Januar
Pflicht zum Führerschein-Umtausch
Die Frist für den Pflichtumtausch läuft am 19. Januar ab.
Das betrifft Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises weist darauf hin.
Die Behörde bittet darum, rechtzeitig Termine zu vereinbaren.
Umtausch bis 2033
Bis 2033 müssen Inhaber jeden Führerscheins umtauschen.
Der Führerschein wurde vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt.
Die Behörde behandelt nur das Dokument als Umtausch.
Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
Erneuerung der unbefristeten Kartenführerscheine
Die alten unbefristeten Kartenführerscheine werden nach einem Stufenplan erneuert.
Danach sind die neuen Führerscheine für 15 Jahre gültig.
Ein Umtausch ändert nicht den rechtlichen Bestand der Fahrerlaubnis.
Ausnahmen nach Geburtsjahr
Fahrerlaubnisinhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953 müssen umtauschen.
Sie müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Das gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Folgen bei verspätetem Umtausch
Wer die Erneuerung nicht rechtzeitig vornimmt, riskiert ein Verwarngeld.
Die Behörde nennt das Risiko für Kontrollen.
Fristen nach Ausstellungsjahr
- Für Führerscheine von 1999 bis 2001 endet die Frist am 19. Januar 2026.
- Für Führerscheine von 2002 bis 2004 endet die Frist am 19. Januar 2027.
- Für Führerscheine von 2005 bis 2007 endet die Frist am 19. Januar 2028.
- Für Führerscheine von 2008 endet die Frist am 19. Januar 2029.
- Für Führerscheine von 2009 endet die Frist am 19. Januar 2030.
- Für Führerscheine von 2010 endet die Frist am 19. Januar 2031.
- Für Führerscheine von 2011 endet die Frist am 19. Januar 2032.
- Für Führerscheine von 2012 endet die Frist am 19. Januar 2033.
- Für Führerscheine bis 18. Januar 2013 endet die Frist am 19. Januar 2033.
Ausstellungsdatum erkennen
Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins steht auf der Vorderseite.
Es steht im Feld 4a.
Termin online vereinbaren
Die Fahrerlaubnisstellen des Rhein-Neckar-Kreises bieten die Terminvereinbarung online an.
Die Fahrerlaubnisstellen liegen in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.
Die Terminvereinbarung erfolgt unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.
Die Behörde empfiehlt, den Termin frühzeitig zu buchen.
Der Termin gilt für die Fahrerlaubnisstelle am Wohnort.
Welche Unterlagen benötigt werden
- Ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass wird benötigt.
- Ein alter Führerschein wird mitgebracht.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform wird mitgebracht.
Herstellung und Versand des neuen Führerscheins
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den neuen Führerschein her.
Die Bundesdruckerei übersendet den Führerschein direkt.
Die Fertigungsdauer beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Die Gebühr beträgt 32,90 Euro.
Die Gebühr umfasst Versandkosten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Umtausch gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.