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Führerschein-Umtausch: Fristen bis Januar 2027 und 2033
Die Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen endet am 19. Januar 2027.
Das teilte die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises mit.
Betroffen sind Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Die Fahrerlaubnis bleibt dabei unverändert bestehen.
Es geht ausschließlich um das Führerscheindokument.
Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein umgetauscht werden.
Der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.
Die alten, unbefristeten Kartenführerscheine werden danach nach einem Stufenplan erneuert.
Die erneuerten Kartenführerscheine sind danach jeweils 15 Jahre gültig.
Wer den Umtausch nicht rechtzeitig macht, riskiert ein Verwarngeld.
Das kann bei Kontrollen passieren.
Für Führerscheininhaberinnen und -inhaber mit Geburtsjahr vor 1953 gilt eine eigene Frist.
Diese Personen müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Für die Prüfung des Ausstellungsdatums nennt die Straßenverkehrsbehörde einen konkreten Ort.
Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite im Feld 4a.
Umtauschfristen nach Ausstellungsjahr
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 endet am 19. Januar 2026.
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 endet am 19. Januar 2027.
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 endet am 19. Januar 2028.
- Ausstellungsjahr 2008 endet am 19. Januar 2029.
- Ausstellungsjahr 2009 endet am 19. Januar 2030.
- Ausstellungsjahr 2010 endet am 19. Januar 2031.
- Ausstellungsjahr 2011 endet am 19. Januar 2032.
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013 endet am 19. Januar 2033.
Terminvereinbarung
Die Straßenverkehrsbehörde empfiehlt eine rechtzeitige Terminvereinbarung.
Der Termin gilt für den persönlichen Umtausch bei der Fahrerlaubnisstelle.
Die Fahrerlaubnisstelle ist für den Wohnort zuständig.
Die Fahrerlaubnisstellen des Kreises in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch bieten Online-Termine an.
Die Online-Terminvereinbarung ist unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch möglich.
Unterlagen und Gebühren
Für den Umtausch müssen Unterlagen vorgelegt werden.
Als Unterlage gilt ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass.
Der alte Führerschein muss ebenfalls mitgebracht werden.
Außerdem wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform benötigt.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den neuen Führerschein her.
Die Behörde schickt den neuen Führerschein danach direkt zu.
Die Fertigungsdauer liegt etwa bei zwei bis drei Wochen.
Die Gebühr inklusive Versandkosten beträgt 32,90 Euro.
Weitere Informationen stellt der Rhein-Neckar-Kreis online bereit.
Die Internetseite lautet www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.