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Landkreis Ravensburg verlängert Entnahmeverbot von Wasser bis 15. Oktober 2026
Wasserentnahme bleibt bis 15. Oktober 2026 verboten
Der Landkreis Ravensburg verlängert das Verbot zur Wasserentnahme vorerst.
Das Verbot gilt bis zum 15. Oktober 2026.
Das Verbot gilt weiterhin für die Wasserentnahme zu eigenen Zwecken.
Welche Entnahme ist untersagt
Das Verbot betrifft die Wasserentnahme aus einem Bach oder Fluss.
Das Verbot betrifft auch die Wasserentnahme aus einem See.
Die Entnahme ist auch untersagt, wenn Menschen eine Erlaubnis haben.
Dies gilt auch für Personen und Unternehmen mit einer Erlaubnis.
Der Landkreis nennt als Beispiel die Bewässerung von Feldern.
Die Regelung gilt laut Landkreis auch dann.
An den Entnahmestellen soll dann noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden sein.
Welche Ausnahmen gelten
Das Verbot gilt nicht fürs Tränken von Vieh.
Das Verbot gilt nicht fürs Schöpfen mit Handgefäßen.
Empfehlung für kleine Gewässer
Der Landkreis bittet insbesondere an kleinen Gewässern, ebenfalls zu verzichten.
Grund für die Verlängerung
Der Landkreis nennt die weiterhin angespannte Wassersituation als Grund.
Der Landkreis macht geringe Niederschläge verantwortlich.
Der Landkreis nennt auch anhaltende Trockenheit.
Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg führen laut Landkreis sehr wenig Wasser.
Der Landkreis sagt, die Gewässerökologie werde dadurch beeinträchtigt.
Der Landkreis nennt zudem mögliche Schäden für Fische.
Der Landkreis nennt auch Schäden für Kleinlebewesen und Wasserpflanzen.
Der Landkreis führt ansteigende Gewässertemperaturen als Belastung an.
Quelle und Dokument
Die Allgemeinverfügung ist unter www.rv.de/bekanntmachungen verfügbar.