Landkreis Ravensburg verlängert Entnahmeverbot von Wasser bis 15. Oktober 2026

Das Verbot gilt weiterhin auch mit behördlicher Erlaubnis; ausgenommen bleiben Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen

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Der Landkreis Ravensburg verlängert das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 15. Oktober 2026. Damit ist es weiterhin untersagt, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach, Fluss oder See zu entnehmen.

Das Entnahmeverbot gilt auch für Personen und Unternehmen, die über eine behördliche Erlaubnis verfügen, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, etwa zur Bewässerung von Feldern. Nach Angaben des Landkreises gilt die Regelung auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.

Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Zugleich wird insbesondere an kleinen Gewässern darum gebeten, auch darauf zu verzichten.

Als Grund nennt der Landkreis die weiterhin angespannte Wassersituation: Wegen geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg weiterhin sehr wenig Wasser. Dadurch werde die Gewässerökologie beeinträchtigt; zudem litten Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen unter ansteigenden Gewässertemperaturen.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.rv.de/bekanntmachungen verfügbar.

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