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Handstraußregel in Deutschland: Schonend sammeln und essbare Arten sicher bestimmen

Essbare Pflanzen im Wald finden und sammeln

In den Sommer- und Herbstmonaten wachsen im Wald viele essbare Pflanzen.

Dazu zählen Walderdbeeren, Brombeeren, Kräuter und Pilze.

Das Sammeln ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Leonie Seitz nennt diese Regeln für das Forstamt des Landkreises Rastatt.

Handstraußregel: kleine Mengen sind erlaubt

In Deutschland gilt die sogenannte Handstraußregel.

Die Handstraußregel erlaubt das Sammeln kleiner Mengen wild wachsender Pflanzen.

Die Handstraußregel erlaubt das Sammeln kleiner Mengen wild wachsender Pilze und Beeren.

Diese Mengen sind nur für den persönlichen Eigenbedarf gedacht.

Die Handstraußregel meint Mengen, die in der Hand aufgenommen werden können.

Die Regel nennt auch einen kleinen Behälter für eine Mahlzeit.

Die Menge kann auch für einen selbstgebackenen Kuchen reichen.

Wer mit Eimern oder großen Säcken sammelt, überschreitet die Grenzen.

Wer gesammelte Produkte verkaufen will, überschreitet die Grenzen ebenfalls.

Rücksicht auf Tiere und Natur nehmen

Auch bei erlaubtem Sammeln soll die Natur geschont werden.

Beeren und Früchte liefern Nahrung für viele Vogelarten.

Beeren und Früchte liefern Nahrung für viele Säugetiere.

Beeren und Früchte liefern Nahrung für viele Insekten.

Im Spätsommer und Herbst sind diese Nahrungsquellen besonders wichtig.

Viele Tiere brauchen die Nahrung für Fettreserven für den Winter.

Viele Tiere brauchen die Nahrung auch zur Versorgung des Nachwuchses.

Leonie Seitz rät deshalb zu kleinen Mengen.

Leonie Seitz rät nur mitzunehmen, was wirklich gebraucht wird.

Leonie Seitz rät außerdem, ausreichend Früchte für Tiere zurückzulassen.

Welche Orte strengere Regeln haben

Das Sammeln ist nicht überall gestattet.

In Naturschutzgebieten gelten oft strengere Vorschriften.

In besonders empfindlichen Lebensräumen gelten oft strengere Vorschriften.

In solchen Gebieten können Pflanzen und Pilze vollständig geschützt sein.

In solchen Gebieten kann auch das Betreten bestimmter Bereiche untersagt sein.

Hinweisschilder vor Ort zeigen die jeweiligen Regeln.

Diese Hinweisschilder sollen beachtet werden.

Gerade in Mooren kann das Sammeln die Natur beeinträchtigen.

Gerade auf seltenen Magerrasen kann das Sammeln die Natur beeinträchtigen.

Gerade in Bereichen mit gefährdeten Pflanzenarten kann das Sammeln die Natur beeinträchtigen.

Gefahr durch Verwechslungen und Schutzbestimmungen

Beim Sammeln besteht ein Risiko durch giftige Doppelgänger.

Viele essbare Pilze und Wildpflanzen sehen ähnlich aus.

Sie lassen sich auf den ersten Blick kaum unterscheiden.

Schon kleine Mengen können schwere Vergiftungen auslösen.

Das Forstamt empfiehlt nur Arten zu sammeln, die eindeutig bestimmbar sind.

Bei Unsicherheit sollten Sammler die Pflanzen stehen lassen.

Bei Unsicherheit sollten Sammler Fachleute fragen.

Geführte Kräuter- oder Pilzwanderungen können beim sicheren Bestimmen helfen.

Bestimmte Pflanzenarten sind unabhängig von der Menge geschützt.

Geschützte Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden.

Zu diesen Pflanzenarten gehören verschiedene Orchideenarten.

Zu diesen Pflanzenarten gehören auch andere seltene Pflanzen.

Auch manche Pilzarten stehen unter besonderem Schutz.

Wer sich vorher informiert, handelt dann regelkonform.

Regelkonformes Handeln hilft, Bußgelder zu vermeiden.

Regelkonformes Handeln hilft auch, die Artenvielfalt in Wäldern zu erhalten.

So gelingt das Sammeln ohne Schaden

Wer auf Wegen bleibt, schützt den Lebensraum.

Wer Pflanzen nicht unnötig beschädigt, schützt die Natur.

Wer nur kleine Mengen für den Eigenbedarf sammelt, schadet weniger.

So können Menschen den Wald genießen, ohne ihm zu schaden.