Handstraußregel in Deutschland: Schonend sammeln und essbare Arten sicher bestimmen

Welche Bestimmungen für wild wachsende Pflanzen, Pilze und Beeren gelten – und worauf bei geschützten Arten und giftigen Doppelgängern zu achten ist.

Leonie Seitz/LRA). Seite 1 von 1 Pressemitteilung Nummer 26/SLM vom 12. September 2026
Foto: Leonie Seitz

Ob Walderdbeeren, Brombeeren, Kräuter oder Pilze: In den Sommer- und Herbstmonaten finden sich im Wald viele essbare Pflanzen. Doch das Sammeln ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Darauf weist Leonie Seitz vom Forstamt des Landkreises Rastatt hin.

Was die Handstraußregel erlaubt

Grundsätzlich gilt in Deutschland die sogenannte Handstraußregel. Sie erlaubt es, kleine Mengen wild wachsender Pflanzen, Pilze und Beeren für den persönlichen Eigenbedarf zu sammeln. Gemeint sind Mengen, die mit der Hand oder einem kleinen Behälter für eine Mahlzeit oder einen selbstgebackenen Kuchen aufgenommen werden können. Wer dagegen mit Eimern oder großen Säcken unterwegs ist oder die gesammelten Produkte verkaufen möchte, überschreitet die gesetzlichen Grenzen.

Rücksicht auf Tiere und Natur

Auch bei erlaubtem Sammeln sollte die Natur geschont werden. Beeren und Früchte sind für viele Vogelarten, Säugetiere und Insekten eine wichtige Nahrungsquelle. Gerade im Spätsommer und Herbst sind sie für Tiere entscheidend, um Fettreserven für den Winter aufzubauen oder den Nachwuchs zu versorgen. Leonie Seitz rät deshalb, nur so viel mitzunehmen, wie wirklich benötigt wird, und ausreichend Früchte für die Tierwelt zurückzulassen.

Nicht überall ist das Sammeln gestattet. In vielen Naturschutzgebieten oder besonders empfindlichen Lebensräumen gelten strengere Vorschriften. Dort können Pflanzen und Pilze vollständig geschützt sein oder das Betreten bestimmter Bereiche ist untersagt. Hinweisschilder vor Ort informieren über die jeweiligen Regeln und sollten unbedingt beachtet werden. Besonders in Mooren, auf seltenen Magerrasen oder in Bereichen mit gefährdeten Pflanzenarten kann selbst das Pflücken kleiner Mengen die Natur beeinträchtigen.

Vorsicht vor Verwechslungen und Schutzbestimmungen

Hinzu kommt das Risiko durch giftige Doppelgänger. Viele essbare Pilze und Wildpflanzen lassen sich auf den ersten Blick kaum von giftigen Arten unterscheiden. Bereits kleine Mengen können schwere Vergiftungen verursachen. Deshalb empfiehlt das Forstamt, nur Arten zu sammeln, die eindeutig bestimmt werden können. Im Zweifelsfall sollte man die Pflanzen oder Pilze stehen lassen oder sich an Fachleute wenden. Hilfreich können auch geführte Kräuter- oder Pilzwanderungen sein, um die Bestimmung sicher zu lernen.

Einige Pflanzenarten stehen unabhängig von der Menge unter gesetzlichem Schutz und dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Orchideenarten oder andere seltene Pflanzen. Auch manche Pilzarten sind besonders geschützt. Wer sich vor dem Sammeln informiert, verhält sich regelkonform, vermeidet Bußgelder und hilft, die Artenvielfalt der Wälder zu erhalten.

Wer auf den Wegen bleibt, Pflanzen nicht unnötig beschädigt und nur kleine Mengen für den Eigenbedarf sammelt, kann die Natur genießen, ohne ihr zu schaden.

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