Beeren, Pilze und Kräuter im Wald: Regeln für das Sammeln kleiner Mengen
Handstraußregel, Rücksicht auf Tiere und Natur sowie Hinweise zu Vorsicht, Schutzvorgaben und giftigen Doppelgängern

Wer im Sommer oder Herbst im Wald Beeren, Pilze oder Kräuter sammelt, sollte die geltenden Regeln kennen. Darauf weist Leonie Seitz vom Forstamt des Landkreises Rastatt hin. Grundsätzlich erlaubt die sogenannte Handstraußregel das Sammeln kleiner Mengen wild wachsender Pflanzen, Pilze und Beeren für den persönlichen Eigenbedarf.
Nur kleine Mengen für den Eigenbedarf
Erlaubt sind demnach Mengen, die sich mit der Hand oder einem kleinen Behälter für eine Mahlzeit oder einen selbstgebackenen Kuchen aufnehmen lassen. Wer hingegen mit Eimern oder großen Säcken unterwegs ist oder die gesammelten Produkte verkaufen möchte, überschreitet nach Angaben der Forstmitarbeiterin die gesetzlichen Grenzen.
Rücksicht auf Tiere und Natur
Beim Sammeln sollte auch an die Tiere gedacht werden. Beeren und Früchte sind für viele Vogelarten, Säugetiere und Insekten eine wichtige Nahrungsquelle. Gerade im Spätsommer und Herbst benötigen sie diese Nahrung, um Fettreserven für den Winter aufzubauen oder den Nachwuchs zu versorgen. Deshalb gilt: Nur so viel mitnehmen, wie wirklich benötigt wird, und immer ausreichend Früchte für die Tierwelt zurücklassen.
Das Sammeln ist außerdem nicht überall erlaubt. In vielen Naturschutzgebieten oder besonders empfindlichen Lebensräumen gelten strengere Vorschriften. Dort können Pflanzen und Pilze vollständig geschützt sein oder das Betreten bestimmter Bereiche ist untersagt. Hinweisschilder vor Ort informieren über die jeweiligen Regelungen und sollten beachtet werden. Besonders in Mooren, auf seltenen Magerrasen oder in Bereichen mit gefährdeten Pflanzenarten kann selbst das Pflücken kleiner Mengen die Natur beeinträchtigen.
Vorsicht bei Pilzen und Wildpflanzen
Hinzu kommt ein Sicherheitsaspekt: Viele essbare Pilze oder Wildpflanzen haben giftige Doppelgänger, die auf den ersten Blick kaum zu unterscheiden sind. Bereits kleine Mengen können schwere Vergiftungen verursachen. Fachleute empfehlen deshalb, nur Arten zu sammeln, die eindeutig bestimmt werden können. Im Zweifelsfall sollten sie stehen gelassen oder Fachleute befragt werden. Hilfreich können auch geführte Kräuter- oder Pilzwanderungen sein, um Sicherheit bei der Bestimmung zu gewinnen.
Geschützte Arten nicht pflücken
Einige Pflanzenarten stehen unabhängig von der Menge unter gesetzlichem Schutz und dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden. Dazu gehören nach Angaben der Mitteilung beispielsweise verschiedene Orchideenarten oder andere seltene Pflanzen. Auch manche Pilzarten sind besonders geschützt. Wer sich vor dem Sammeln informiert, verhält sich regelkonform, vermeidet Bußgelder und hilft dabei, die Artenvielfalt der Wälder zu erhalten.
Leonie Seitz betont, dass man auf den Wegen bleiben, Pflanzen nicht unnötig beschädigen und nur kleine Mengen für den Eigenbedarf sammeln sollte. So lasse sich die Natur genießen, ohne ihr zu schaden.
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