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Feuer und Grillen im Wald des Ortenaukreises gesperrt

Die öffentlichen Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Ortenaukreises bleiben gesperrt.

Das gilt wegen anhaltender Trockenheit und hoher Waldbrandgefahr.

Das Landratsamt nennt eine Allgemeinverfügung als Grundlage.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 1. bis einschließlich 30. September 2026.

Die Allgemeinverfügung betrifft alle öffentlichen Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Ortenaukreises.

Auch mitgebrachte Grills dürfen dort nicht benutzt werden.

Hans-Georg Pfüller leitet das Amt für Waldwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis.

Er sagte, dass trockene Vegetation schnell zur ernsten Gefahr wird.

Er verwies auf Wald- und Vegetationsbrände der vergangenen Wochen.

Er sagte auch, dass der Regen zuletzt eine gewisse Entspannung brachte.

Er betonte, dass Böden und Wald weiterhin sehr trocken sind.

Deshalb bleiben die Feuer- und Grillstellen im September geschlossen.

Er bat Waldbesucherinnen und Waldbesucher, die Regeln konsequent zu beachten.

Er sagte, dass das die Einsatzkräfte entlastet.

Regeln außerhalb öffentlicher Feuer- und Grillstellen

Außerhalb öffentlicher Feuer- und Grillstellen gilt grundsätzlich eine Genehmigungspflicht.

Die Untere Forstbehörde erteilt die Genehmigung.

Die Erlaubnis gilt für Feuer im Wald.

Die Erlaubnis gilt auch in weniger als 100 Metern Entfernung.

Feuer ist ohne Genehmigung an dieser Stelle nicht erlaubt.

Rauchverbot im Wald

Im Wald gilt ein Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.

Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.

Das gilt im Wald.

Das gilt auch in weniger als 100 Metern Entfernung zum Wald.

Die Gegenstände dürfen auch nicht unvorsichtig gehandhabt werden.

Hinweise zum Verhalten bei Brand

Die Feuerwehren und Hilfsorganisationen waren in den vergangenen Wochen stark gefordert.

Hans-Georg Pfüller sagte, dass Umsicht viel verhindern kann.

Er sagte, dass man alles vermeiden soll, was man vermeiden kann.

Wer Feuer oder Rauch im Wald entdeckt, soll umgehend den Notruf 112 wählen.

Die Person soll, wenn möglich, vor Ort bleiben.

Die Person soll die Einsatzkräfte einweisen.

Für die Feuerwehr sind genaue Angaben wichtig.

Diese Angaben helfen bei der Planung der Hilfe vor Ort.

  • Wichtig sind Angaben zum genauen Ort.
  • Wichtig sind Angaben zur Größe der Brandfläche.
  • Wichtig sind Angaben zur Art des Feuers.
  • Wichtig sind Angaben zu möglichen Zufahrtswegen.
  • Wichtig sind Angaben zu Wasserentnahmestellen.

Eigene Löschversuche sollen nur gemacht werden, wenn keine Gefährdung entsteht.

Folgen bei Verstößen

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit gelten.

Dann kann das Landratsamt eine Geldbuße verhängen.

Quelle der Allgemeinverfügung

Die vollständige Allgemeinverfügung steht auf der Internetseite des Ortenaukreises.

Die Seite nutzt die Rubrik „Bekanntmachungen“.