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Neuer Handwerker-Parkausweis im Landkreis Ludwigsburg beantragen

Im Landkreis Ludwigsburg können Handwerksbetriebe den neuen Handwerker-Parkausweis beantragen.

Der Parkausweis gilt kreisweit ab sofort.

Der Landkreis Ludwigsburg plant die Regelung ab dem 1. September 2026.

Die Regelung soll den Handwerksbetrieben die Arbeit bei Kundeneinsätzen erleichtern.

Für wen der Parkausweis gedacht ist

Der Handwerker-Parkausweis richtet sich an handwerkliche Betriebe.

Die Betriebe müssen Material mit ihren Fahrzeugen zum Einsatzort bringen.

Die Betriebe müssen Maschinen mit ihren Fahrzeugen zum Einsatzort bringen.

Die Betriebe müssen Werkzeuge mit ihren Fahrzeugen zum Einsatzort bringen.

Die Betriebe müssen Spezialausrüstung mit ihren Fahrzeugen zum Einsatzort bringen.

Die Fahrzeuge sollen möglichst nahe am Einsatzort abgestellt werden.

Warum der Landkreis die Regelung einführt

Der Landkreis nennt als Grund weniger Aufwand für Ausnahmegenehmigungen.

Der Aufwand soll sich für einzelne Ausnahmegenehmigungen verringern.

Geltung in allen Städten und Gemeinden

Der Handwerker-Parkausweis gilt in allen Städten und Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg.

Er ermöglicht gebührenfreies Parken im öffentlichen Straßenraum.

Er ermöglicht Parken im eingeschränkten Haltverbot.

Er ermöglicht Parken in Bereichen mit Bewohnerparken.

Zeiten und Zweck der Genehmigung

Die Sondergenehmigungen gelten nur während des Einsatzes bei Kunden.

Die Sondergenehmigungen gelten an Werktagen.

Die Sondergenehmigungen gelten zwischen 7 Uhr und 20 Uhr.

Voraussetzungen für die Antragstellung

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe mit einem Service-, Werkstatt- oder Montagewagen.

Der Wagen darf bis zu 7,5 Tonnen wiegen.

Der Wagen muss unmittelbar am Einsatzort benötigt werden.

Kosten und mögliche Fahrzeuge

Die Verwaltungsgebühr beträgt 200 Euro pro Jahresausweis.

Auf einem Jahresausweis können bis zu drei Fahrzeuge registriert werden.

Bei Bedarf können mehrere Jahresausweise beantragt werden.

Wo Betriebe den Antrag stellen können

Die Verkehrsbehörden in vielen Orten nehmen Anträge entgegen.

  • Besigheim nimmt Anträge entgegen.
  • Bietigheim-Bissingen nimmt Anträge entgegen.
  • Ditzingen nimmt Anträge entgegen.
  • Freiberg am Neckar nimmt Anträge entgegen.
  • Gerlingen nimmt Anträge entgegen.
  • Korntal-Münchingen nimmt Anträge entgegen.
  • Kornwestheim nimmt Anträge entgegen.
  • Ludwigsburg nimmt Anträge entgegen.
  • Marbach am Neckar nimmt Anträge entgegen.
  • Pleidelsheim nimmt Anträge entgegen.
  • Remseck am Neckar nimmt Anträge entgegen.
  • Vaihing en an der Enz nimmt Anträge entgegen.
  • Die Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigsburg nimmt Anträge entgegen.

Regeln nach Sitz oder erster Tätigkeit

Betriebe mit Sitz oder Niederlassung im Landkreis Ludwigsburg stellen den Antrag vor Ort.

Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für ihren Unternehmenssitz.

Unternehmen mit Sitz außerhalb des Landkreises beantragen den Ausweis anders.

Sie beantragen den Ausweis bei der Verkehrsbehörde der Kommune.

Diese Kommune ist erstmals im Landkreis zuständig.

Weitere Informationen und Link

Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-ludwigsburg.de/handwerkerparkausweis.

Dort gibt es auch das Antragsformular.

Dort gibt es auch Hinweise zur Antragstellung.