Neuer Handwerker-Parkausweis im Landkreis Ludwigsburg beantragen

Kreisweit gültig ab 1. September 2026 für Service-, Werkstatt- und Montagewagen bis 7,5 Tonnen

Neuer Handwerker-Parkausweis im Landkreis Ludwigsburg beantragen
Foto: Der Parkausweis richtet sich an handwerkliche Betriebe, die darauf angewiesen sind, Material, Maschinen, Werkzeuge oder Spezialausrüstung mit ihren Fahrzeugen nah am Einsatzort abzustellen (Landratsamt Ludwigsburg). Herzliche Grüße Franziska Schuster Büro Landrat Pressestelle Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg Tel: 07141 144-43612 Mail: [email protected]

Im Landkreis Ludwigsburg kann der neue, kreisweit gültige Handwerker-Parkausweis ab sofort beantragt werden. Ab dem 1. September 2026 soll er Handwerksbetrieben die Arbeit bei Kundeneinsätzen im gesamten Landkreis erleichtern.

Der Parkausweis richtet sich an handwerkliche Betriebe, die für ihre Einsätze Material, Maschinen, Werkzeuge oder Spezialausrüstung mit ihren Fahrzeugen möglichst nahe am Einsatzort abstellen müssen. Nach Angaben des Landkreises soll die neue Regelung den Aufwand für einzelne Ausnahmegenehmigungen verringern.

Einheitliche Regelung für alle Städte und Gemeinden

Der Handwerker-Parkausweis gilt in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg. Er ermöglicht unter anderem das gebührenfreie Parken im öffentlichen Straßenraum, das Parken im eingeschränkten Haltverbot sowie in Bereichen mit Bewohnerparken.

Die Sondergenehmigungen gelten ausschließlich während des Einsatzes bei Kunden an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr.

Voraussetzungen und Kosten

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die für ihre Tätigkeit einen Service-, Werkstatt- oder Montagewagen bis 7,5 Tonnen unmittelbar am Einsatzort benötigen.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 200 Euro pro Jahresausweis. Auf einem Ausweis können bis zu drei Fahrzeuge registriert werden. Bei Bedarf können auch mehrere Ausweise beantragt werden.

Wo der Antrag gestellt werden kann

Anträge für den Handwerker-Parkausweis nehmen die Verkehrsbehörden von Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Freiberg am Neckar, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Pleidelsheim, Remseck am Neckar und Vaihingen an der Enz sowie die Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigsburg entgegen.

Betriebe mit Sitz oder Niederlassung im Landkreis Ludwigsburg stellen den Antrag bei der für ihren Unternehmenssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Unternehmen mit Sitz außerhalb des Landkreises können den Ausweis bei der Verkehrsbehörde der Kommune beantragen, in der sie erstmals im Landkreis tätig werden.

Weitere Informationen, das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung gibt es unter www.landkreis-ludwigsburg.de/handwerkerparkausweis.

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