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Neckarwehrbrücke bei Hessigheim: Teilsaniierung ab 28. September 2026
Die Neckarwehrbrücke an der Kreisstraße K 1618 bei Hessigheim wird teilsaniert.
Das Landratsamt Ludwigsburg teilte die Maßnahme mit.
Der Beginn der Arbeiten ist ab dem 28. September 2026 geplant.
Grund für die Sanierung
Die Brücke weist nach Angaben der Behörde Schäden wegen ihres Alters auf.
Die Behörde nannte zahlreiche Schäden am Bauwerk.
Ein Ersatzneubau oder eine umfassende Sanierung braucht mehr Zeit.
Die Behörde nennt dafür Vergabeverfahren, Planungen und Abstimmungen.
Bis dahin sollen Sanierungsarbeiten die Verkehrssicherheit sichern.
Die Sanierungsarbeiten sollen zudem kurzfristige ungeplante Sperrungen vermeiden.
Was die Arbeiten umfassen
Im Zuge der Arbeiten saniert das Projekt unter anderem Betonabplatzungen.
Das Projekt erneuert zudem Fugen an der Brücke.
Das Projekt erneuert auch die Fahrbahnübergänge.
Außerdem behebt das Projekt kleinere Schäden am Bauwerk.
Dauer der Arbeiten
Die Arbeiten dauern voraussichtlich vier bis fünf Wochen.
Das Ende der Arbeiten soll bis Ende Oktober 2026 erfolgen.
Auswirkungen auf den Verkehr
Für den Autoverkehr wird die Neckarwehrbrücke während der gesamten Bauzeit voll gesperrt.
Von der Sperrung sind Pkw und Lkw betroffen.
Auch der Radverkehr ist während der Bauzeit betroffen.
Fußgänger können die Brücke während der Bauzeit weiter nutzen.
Busse fahren während der Teilsanierung nicht über die Brücke.
Umleitungen für den Verkehr
Von Besigheim aus wird der Verkehr umgeleitet.
Die Umleitung führt über die L 1113, Großingersheim, Pleidelsheim.
Die Umleitung führt danach über die K 1700, Mundelsheim und die K 1677.
Die Umleitung endet in Hessigheim.
Auch die Zufahrt zum Mundelsheimer Ortsteil Schreyerhof wird während der Bauzeit umgeleitet.
Die Umleitung verläuft von Hessigheim über Mundelsheim, Pleidelsheim und Großingersheim.
Die Umleitung verläuft außerdem über Kleiningersheim.
Hinweis des Landratsamts
Das Landratsamt bittet um Verständnis für die Behinderungen und Einschränkungen.
Die Bitten gelten für Verkehrsteilnehmende und Anwohnerinnen und Anwohner.